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DAS KOPFTUCH DER LEHRERIN AUS BRITISCHER SICHT
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gion gleich erschien.17 Die Anlässe, die im Vereinigten Königreich als Argu-
ment für eine Einschränkung des Tragens religiöser Kleidung oder bestimm-
ter Handlungsmöglichkeiten rechtlich akzeptiert wurden, können in drei Kate-
gorien eingeteilt werden:
(1) bestimmte einheitliche Kleidungsanforderungen
(2) Schutzvorschriften aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheits-
schutzes
(3) Unvereinbarkeit mit ordnungsgemäßer Berufausübung
Am häufigsten wurde in der Praxis eine Unvereinbarkeit der religiösen Klei-
dung mit einem vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin oder von der Erzie-
hungseinrichtung vorgeschriebenen Uniformregelung festgestellt.
a) Religionsfreiheit und Uniformregelungen
Konflikte bezüglich der Bekleidung an Schulen traten bisher nur bei Schülern
und Schülerinnen auf, da üblicherweise nur diese Uniformen tragen. Der
Versuch einer Schule, generell Kopfbedeckungen zu untersagen, scheiterte
bereits, bevor es zu einer Klage kam, auf Grund des erfolgreichen Einschrei-
tens der damaligen ›Commission for Racial Equality‹, die nicht mit der damit
einhergehenden indirekten Diskriminierung von Kopftuch tragenden Schüle-
rinnen einverstanden war (McGoldrick 2006: 179). Gewöhnlich erlauben
Schulen ausdrücklich Kopftücher, solange diese ungemustert sind und farb-
lich mit der Schuluniform in Einklang stehen.
Weitaus komplexer entwickelte sich der Fall von Begum, deren Schule
unter Mitwirkung von Eltern und örtlichen Vertretern der Moscheen für mus-
limische Kinder und Jugendliche eine ›Shalwar Kamiz-Uniform‹18 als Alter-
native zur klassischen Uniform entwickelt hatte. Begum fand aber, dass die
Hose des Shalwar Kamiz ihre Beine nicht ausreichend bedecke, jedenfalls
nicht in dem Ausmaß, wie es von einigen islamischen Gelehrten verlangt
werde. Demgemäß trug sie einen Jilbab.19 Damit handelte sie sich die Auffor-
derung ein, entweder mit Schuluniform zu erscheinen oder der Schule fern zu
bleiben. Begum und ihre Schule stritten sich danach durch alle drei Instanzen
bis zum House of Lords, dem höchsten Gericht des Vereinigten Königreichs.
Vorrangig ging es um die Frage, ob die Uniformregelung der Schule Begums
Recht auf Religionsfreiheit gemäß dem ›Human Rights Act‹ verletzt. In erster
Instanz wurde ihre Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass sie nicht
17 Williams v. South Central Limited, ET Case No.2306989/2003 (16 June 2004).
18 Ein ›Shalwar Kamiz‹ (auch: ›Salwar Kameez‹) ist ein zweiteiliges Outfit, beste-
hend aus einer weiten, langen Hose und einem langärmeligen, knielangen Ober-
teil.
19 Ein ›Jilbab‹ ist ein mantelartiges Gewand, welches Arme und Beine komplett
bedeckt hält.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik