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ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE
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Gericht, nicht zuletzt im Hinblick auf die Bekenntnisfreiheit der Muslime, als
geboten erachtet12 – zu Recht, wie ich meine (siehe auch »Informationen über
wichtige Entscheidungen des BVerfG mit religiösem Bezug« im Anhang
dieses Bandes).
II. Neutralitätspflicht des Staates
Gerade die letzten Ausführungen zeigen, wie sehr der staatlichen Rechts-
ordnung die Funktion eines neutralen Sachwalters zuwächst, um die Bekennt-
nisfreiheit angesichts einer pluralen Vielfalt von Bekenntnissen zu gewähr-
leisten und dies mit den Erfordernissen eines friedlichen und gedeihlichen
Zusammenlebens zum Ausgleich zu bringen. Die Neutralität und Neutralitäts-
pflicht des Staates hat indes eine darüber hinausgehende prinzipielle Dimen-
sion und Funktion. Sie ist ein wichtiges, in gewisser Weise auch notwendiges
Korrelat zur Bekenntnisfreiheit.
1. Neutralität des Staates als Reflex der Bekenntnisfreiheit
Die staatliche Neutralität erscheint zunächst als die andere Seite der Gewähr-
leistung der Bekenntnisfreiheit. Eine politische Ordnung, welche allgemein
Bekenntnisfreiheit als individuelles und korporatives Freiheitsrecht anerkennt,
verhält sich zur Religion und einem religiösen Bekenntnis nicht mehr als zu
ihrem notwendigen Fundament. Jedes Bekenntnis hat in ihr die Möglichkeit
der Entfaltung in und aus der Überzeugung ihrer Anhänger, aber es ist nicht
mehr der gemeinsame Boden, auf dem der Staat und die Bürger insgesamt
unbezweifelt stehen. Der Staat hat und verfolgt weltliche Zwecke, geistliche,
religiöse Zwecke liegen »außerhalb seines Befugniskreises« (Mohl 1929: 9),
wie es der Altliberale Robert von Mohl bereits um 1830 formulierte. Er
verhält sich gegenüber den religiösen – und weltanschaulichen – Bekenntnis-
sen grundsätzlich neutral, gewährt ihnen gleiches Recht der Entfaltung, ohne
sich mit einem von ihnen zu identifizieren, und macht den Zugang zu staat-
lichen Ämtern und die Art staatlichen Handelns unabhängig vom religiösen
Bekenntnis.
Die darin liegende Freigabe der Religion aus dem Bereich aktiven staat-
lichen Handelns hat – das wird oft übersehen – einen doppelten Charakter. Sie
bedeutet zum einen das Ende einer institutionell-sachlichen Verbindung von
religiösem Bekenntnis und Staat. Der Staat selbst hat und vertritt kein
Bekenntnis, er ist nicht mehr christlicher Staat. Religion und religiöses Be-
kenntnis sind nicht mehr der Geist des Staates, sie sind zum Geist der bür-
gerlichen Gesellschaft geworden, um an ein berühmtes Wort von Karl Marx
12 BVerfG v. 15.01.2002, BVerfGE 104, 337, 347 ff.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik