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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Ă–sterreich und der Schweiz
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KOPFTUCHTRAGEN IM WIDERSPRUCH ZUM ERZIEHUNGSZIEL ›GLEICHBERECHTIGUNG‹? 237 zu Geschlechterhierarchie mit männlicher Dominanz. Damit ist es plausibel anzunehmen, dass das Kopftuch derzeit auf Geschlechtertrennung und eine damit verbundene männliche Dominanz verweist. Generell-präventives Verbot ist unzulässig Diese geschlechtsspezifische Bedeutung des Kopftuchs ist im Licht des an den Staat gerichteten Gebotes, Gleichberechtigung von Männern und Frauen durchzusetzen, zu bewerten. Um dieser in Art. 3 Abs. 2 GG enthaltenen Pflicht nachzukommen, muss der Staat in meinen Augen versuchen, Gleich- berechtigung von Männern und Frauen bereits an den Schulen zu vermitteln. Denn die Schulen sind vor allem der Ort, an dem Kinder den Umgang mit Geschlechtlichkeit und die Achtung vor dem jeweils anderen Geschlecht erlernen können. In einigen Länderschulgesetzen ist ›Gleichberechtigung von Männern und Frauen‹ demzufolge ausdrücklich als Erziehungsziel normiert.24 Als Erziehungsziel kann ›Geschlechtergleichberechtigung‹ die Religions- freiheit einer Lehrerin mit Kopftuch einschränken. Im Unterricht kommt den Lehrerinnen und Lehrern in Erfüllung ihrer Dienstpflichten die Aufgabe zu, das Erziehungsziel der Gleichberechtigung zu vertreten und zu vermitteln. Die Bundesländer, die Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs verbieten, argumentieren, dass eine Kopftuch tragende Lehrerin nicht in der Lage sei, die Gleichberechtigung von Frau und Mann glaubhaft zu vermitteln.25 Im Folgenden werde ich darlegen, dass das Kopftuch eine Lehrerin tatsächlich daran hindern kann, Gleichberechtigung im Sinne des GG überzeugend zu vermitteln, ein generell-präventives Verbot, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, aber dennoch nicht gerechtfertigt ist. Gleichberechtigung verbietet Festlegung auf tradierte Geschlechterrollen Für die Bewertung des Kopftuchs im Licht der in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ver- ankerten Gleichberechtigung der Geschlechter kommt es zunächst darauf an, welches Verständnis der ›Gleichberechtigung‹ der Staat in der Schule ver- mitteln sollte. Zwar obliegt die Ausgestaltung dieses Erziehungsauftrags im Einzelnen den Landesgesetzgebern. Allerdings müssen die Länder in Erfül- lung ihres Auftrags aus Art. 3 Abs. 2 GG mindestens die Vorgaben des 24 Siehe z.B. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Brem. SchulG und § 2 Abs. 1, Aufzählungspunkt 2 Nieders. SchulG. 25 Zuletzt der bayerische Landtag und die bayerische Staatsregierung im Verfahren vor dem Bayerischen VGH über die Klage der ›Islamischen Religions- gemeinschaft‹ aus Berlin gegen das bayerische ›Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen‹; siehe FAZ v. 28.11.2006.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Ă–sterreich und der Schweiz
Title
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Subtitle
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Ă–sterreich und der Schweiz
Authors
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Publisher
transcript Verlag
Date
2009
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Size
14.7 x 22.4 cm
Pages
526
Keywords
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Category
Recht und Politik
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