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DIE PLENARDEBATTEN UM DAS KOPFTUCH IN DEN DEUTSCHEN LANDESPARLAMENTEN
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auftreten, die sich auf Grund ihrer jeweiligen Programmatik eindeutig für
(CDU) oder gegen (Grüne) ein Kopftuchverbot aussprechen, erweist sich die
FDP in dieser Frage als klassische Partei des ›Office-Seeking‹. Spielt die
Machtperspektive für die Entscheidung keine Rolle, entscheiden sich die
FDP-Fraktionen entsprechend ihrer liberalen Programmatik gegen eine Un-
gleichbehandlung der Religionen. Kommen aber Koalitionszwänge ins Spiel,
sticht die Machtorientierung die Programmatik aus. Alleine die Position(en)
der SPD-Fraktionen lassen sich nicht auf diese Weise erklären. ›Office-
Seeking‹ scheint für die SPD keine große Rolle zu spielen. Die meisten Lan-
desverbände der SPD scheinen eher ›Policy-Seeking‹ zu betreiben, indem sie
entweder ein spezifisches Kopftuchverbot ablehnen oder zumindest in der
Ablehnung des Kopftuchs alle Religionen gleich behandeln wollen (siehe
unten). Nicht erklärt werden kann damit jedoch die Zustimmung der SPD zum
Kopftuchverbot in Baden-Württemberg und dem Saarland.
Die Positionen der Parteien lassen sich noch präziser fassen, wenn man
die Inhalte der jeweiligen Gesetzentwürfe näher betrachtet. Die systematische
Analyse der jeweiligen Gesetzentwürfe zeigt, dass die Zustimmung zu einem
Kopftuchverbot (oder seine Ablehnung) aus Sicht der Parteien durchaus un-
terschiedliche Gründe haben kann.
Begründungen in den Gesetzestexten
Der Blick auf die unterschiedlichen Gesetzestexte zeigt, dass sich diese in
ihren Inhalten zum Teil deutlich unterscheiden. In der Formulierung der
jeweiligen Paragrafen17 wird im Wesentlichen auf vier Aspekte Bezug ge-
nommen: die Neutralität des Landes bzw. der Schule, den Schulfrieden, die
Verfassungsgrundwerte und den Bildungsauftrag, der entweder im Schulge-
setz oder in der Landesverfassung formuliert ist. Der Bezug auf diese vier As-
pekte hat zur Folge, dass ein weltanschauliches oder religiöses Symbol im
Sinne der Gesetze immer dann unzulässig ist, wenn die Neutralität oder der
Schulfriede dadurch beeinträchtigt sind, Zweifel an der Loyalität gegenüber
den Grundwerten bestehen oder der Bildungsauftrag nicht erfüllt werden
kann. Nur der Berliner und der hessische Gesetzentwurf gehen über die
Schule hinaus und regeln ein entsprechendes Verbot für weitere (Berlin) oder
alle (Hessen) Beamtengruppen (siehe auch Sacksofsky in diesem Band). Wie
Tabelle 2 ausweist, bedienen sich die verschiedenen Landesgesetze je unter-
schiedlicher Begründungen zum Verbot des Kopftuchs.
17 In sieben der acht Fälle handelt es sich um ein ›Gesetz zur Änderung des Schul-
oder Erziehungsgesetzes‹. Nur in Berlin wurde ein eigenständiges ›Gesetz zur
Präzisierung des Artikels 29‹ (Glaubensfreiheit) der Berliner Landesverfassung
verabschiedet. In Hessen wurde zusätzlich das Beamtengesetz geändert.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik