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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 257 -
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DIE PLENARDEBATTEN UM DAS KOPFTUCH IN DEN DEUTSCHEN LANDESPARLAMENTEN 257 auftreten, die sich auf Grund ihrer jeweiligen Programmatik eindeutig für (CDU) oder gegen (Grüne) ein Kopftuchverbot aussprechen, erweist sich die FDP in dieser Frage als klassische Partei des ›Office-Seeking‹. Spielt die Machtperspektive für die Entscheidung keine Rolle, entscheiden sich die FDP-Fraktionen entsprechend ihrer liberalen Programmatik gegen eine Un- gleichbehandlung der Religionen. Kommen aber Koalitionszwänge ins Spiel, sticht die Machtorientierung die Programmatik aus. Alleine die Position(en) der SPD-Fraktionen lassen sich nicht auf diese Weise erklären. ›Office- Seeking‹ scheint für die SPD keine große Rolle zu spielen. Die meisten Lan- desverbände der SPD scheinen eher ›Policy-Seeking‹ zu betreiben, indem sie entweder ein spezifisches Kopftuchverbot ablehnen oder zumindest in der Ablehnung des Kopftuchs alle Religionen gleich behandeln wollen (siehe unten). Nicht erklärt werden kann damit jedoch die Zustimmung der SPD zum Kopftuchverbot in Baden-Württemberg und dem Saarland. Die Positionen der Parteien lassen sich noch präziser fassen, wenn man die Inhalte der jeweiligen Gesetzentwürfe näher betrachtet. Die systematische Analyse der jeweiligen Gesetzentwürfe zeigt, dass die Zustimmung zu einem Kopftuchverbot (oder seine Ablehnung) aus Sicht der Parteien durchaus un- terschiedliche Gründe haben kann. Begründungen in den Gesetzestexten Der Blick auf die unterschiedlichen Gesetzestexte zeigt, dass sich diese in ihren Inhalten zum Teil deutlich unterscheiden. In der Formulierung der jeweiligen Paragrafen17 wird im Wesentlichen auf vier Aspekte Bezug ge- nommen: die Neutralität des Landes bzw. der Schule, den Schulfrieden, die Verfassungsgrundwerte und den Bildungsauftrag, der entweder im Schulge- setz oder in der Landesverfassung formuliert ist. Der Bezug auf diese vier As- pekte hat zur Folge, dass ein weltanschauliches oder religiöses Symbol im Sinne der Gesetze immer dann unzulässig ist, wenn die Neutralität oder der Schulfriede dadurch beeinträchtigt sind, Zweifel an der Loyalität gegenüber den Grundwerten bestehen oder der Bildungsauftrag nicht erfüllt werden kann. Nur der Berliner und der hessische Gesetzentwurf gehen über die Schule hinaus und regeln ein entsprechendes Verbot für weitere (Berlin) oder alle (Hessen) Beamtengruppen (siehe auch Sacksofsky in diesem Band). Wie Tabelle 2 ausweist, bedienen sich die verschiedenen Landesgesetze je unter- schiedlicher Begründungen zum Verbot des Kopftuchs. 17 In sieben der acht Fälle handelt es sich um ein ›Gesetz zur Änderung des Schul- oder Erziehungsgesetzes‹. Nur in Berlin wurde ein eigenständiges ›Gesetz zur Präzisierung des Artikels 29‹ (Glaubensfreiheit) der Berliner Landesverfassung verabschiedet. In Hessen wurde zusätzlich das Beamtengesetz geändert.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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