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CHRISTIAN HENKES/SASCHA KNEIP
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Tabelle 2: Genannte Begründungen in den Gesetzestexten
Inkrafttreten
des Gesetzes Drucksachen-
Nummer Neutrali-
tät Schul-
frieden Grund-
werte Bildungs-
auftrag
BW 01.04.2004 13/2793 X X X X
BY 23.11.2004 15/368 X X
BE 27.01.2005 15/3249 X
HB 28.06.2005 16/662 X (X)1
HE 18.10.2004 16/1897 NEU X X
NI 29.04.2004 15/970 X
NW 13.06.2006 14/569 X X X
SL 24.06.2004 12/1072 X X
1) Eine Gefährdung des Schulfriedens wird hier ausschl. auf die Verletzung der Neutralität bezogen.
Quelle: Eigene Zusammenstellung
Nur der Berliner Gesetzestext bezieht sich ausschließlich auf die Neutralität
und schließt alle »sichtbaren« religiösen Symbole ein. Auch in Bremen steht
die Notwendigkeit, die Neutralität der Schulen zu sichern, im Mittelpunkt der
Gesetzesbegründung. In allen anderen Vorschlägen wird – mit Ausnahme
Niedersachsens – auf eine Kombination der vier genannten Faktoren Bezug
genommen. Nach diesen Gesetzen lassen sich religiöse Symbole verbieten,
wenn mindestens einer der vier genannten Aspekte in Mitleidenschaft gezo-
gen wird. Nur in Niedersachsen wurde der ursprünglich von der CDU/FDP-
Koalition vorgelegte Text18 im Laufe der Landtagsberatungen signifikant
verändert. Während in der ersten Fassung noch auf die Neutralität und den
Schulfrieden Bezug genommen wurde und für christlich-abendländische
Kulturwerte eine Ausnahme vom Verbot formuliert wurde, verweist der end-
gültig verabschiedete Gesetzestext nur auf die Einhaltung des in § 2 des nie-
dersächsischen Schulgesetzes enthaltenen Bildungsauftrags. Lediglich die Ge-
setze Bayerns und Niedersachsens (und der rheinland-pfälzische CDU-An-
trag) verzichten gänzlich auf die Nennung der Neutralität.
Deutlich wird, dass die Verknüpfung des Verbots religiöser Symbole mit
dem Schulfrieden, den Grundwerten oder dem Bildungsauftrag des jeweiligen
Landes offenkundig einen differenzierten Umgang mit unterschiedlichen
Religionen ermöglichen soll. So werden in Bayern »die christlich-abend-
ländischen Bildungs- und Kulturwerte« als Teil der verfassungsmäßigen
Grundwerte definiert und im Saarland unterrichtet die Schule laut Schulgeset-
zes »auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte«. In anderen
Gesetzestexten finden sich ebensolche Ausnahmeregeln – so etwa in Baden-
18 Drucksache des Niedersächsischen Landtags (NI Drs.) 15/720.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik