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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 258 -
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CHRISTIAN HENKES/SASCHA KNEIP 258 Tabelle 2: Genannte Begründungen in den Gesetzestexten Inkrafttreten des Gesetzes Drucksachen- Nummer Neutrali- tät Schul- frieden Grund- werte Bildungs- auftrag BW 01.04.2004 13/2793 X X X X BY 23.11.2004 15/368 X X BE 27.01.2005 15/3249 X HB 28.06.2005 16/662 X (X)1 HE 18.10.2004 16/1897 NEU X X NI 29.04.2004 15/970 X NW 13.06.2006 14/569 X X X SL 24.06.2004 12/1072 X X 1) Eine Gefährdung des Schulfriedens wird hier ausschl. auf die Verletzung der Neutralität bezogen. Quelle: Eigene Zusammenstellung Nur der Berliner Gesetzestext bezieht sich ausschließlich auf die Neutralität und schließt alle »sichtbaren« religiösen Symbole ein. Auch in Bremen steht die Notwendigkeit, die Neutralität der Schulen zu sichern, im Mittelpunkt der Gesetzesbegründung. In allen anderen Vorschlägen wird – mit Ausnahme Niedersachsens – auf eine Kombination der vier genannten Faktoren Bezug genommen. Nach diesen Gesetzen lassen sich religiöse Symbole verbieten, wenn mindestens einer der vier genannten Aspekte in Mitleidenschaft gezo- gen wird. Nur in Niedersachsen wurde der ursprünglich von der CDU/FDP- Koalition vorgelegte Text18 im Laufe der Landtagsberatungen signifikant verändert. Während in der ersten Fassung noch auf die Neutralität und den Schulfrieden Bezug genommen wurde und für christlich-abendländische Kulturwerte eine Ausnahme vom Verbot formuliert wurde, verweist der end- gültig verabschiedete Gesetzestext nur auf die Einhaltung des in § 2 des nie- dersächsischen Schulgesetzes enthaltenen Bildungsauftrags. Lediglich die Ge- setze Bayerns und Niedersachsens (und der rheinland-pfälzische CDU-An- trag) verzichten gänzlich auf die Nennung der Neutralität. Deutlich wird, dass die Verknüpfung des Verbots religiöser Symbole mit dem Schulfrieden, den Grundwerten oder dem Bildungsauftrag des jeweiligen Landes offenkundig einen differenzierten Umgang mit unterschiedlichen Religionen ermöglichen soll. So werden in Bayern »die christlich-abend- ländischen Bildungs- und Kulturwerte« als Teil der verfassungsmäßigen Grundwerte definiert und im Saarland unterrichtet die Schule laut Schulgeset- zes »auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte«. In anderen Gesetzestexten finden sich ebensolche Ausnahmeregeln – so etwa in Baden- 18 Drucksache des Niedersächsischen Landtags (NI Drs.) 15/720.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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