Page - 316 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Image of the Page - 316 -
Text of the Page - 316 -
BERND LADWIG
316
Ohne Zweifel gibt es also Umstände, unter denen sich Lehrkräfte an staat-
lichen Schulen Einschränkungen gefallen lassen müssen, die ihr Erschei-
nungsbild betreffen. Ist die Lehrkraft zudem verbeamtet, so steht sie als Ver-
treterin des Staats vor ihrer Klasse. Sie verkörpert den Staat, dem zu dienen
sie sich entschieden hat. Ihre Entscheidung hat Konsequenzen für die Frei-
heiten, die sie sich im Dienst herausnehmen darf. Ohnehin sind Freiheits-
rechte dem klassisch-liberalen Verständnis zufolge vor allem dazu da, die
Bürger vor dem Staat zu schützen. Das Verhältnis zwischen Freiheitsansprü-
chen der Bürger und Freiheitsansprüchen der Staatsbediensteten ist asym-
metrisch zulasten der Letzteren.
Allerdings, rechtlos macht es sie nicht. Da auch Beamte als Bürger ein
Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben, bedürfen dienstbedingte
Einschränkungen beliebiger Freiheiten der Rechtfertigung: Sie müssen sach-
lich erforderlich und verhältnismäßig sein. Und je zentraler die betroffene
Freiheit und/oder je tiefer der Eingriff ist, umso schwerer müssen die recht-
fertigenden Gründe wiegen. Außerdem haben Beamte ein Recht darauf, nicht
diskriminiert zu werden. In unserem Beispiel: Entschließt sich das Schulamt
gegen Trikot tragende Lehrer vorzugehen, muss es dies ohne Rücksicht auf
die Vereinsfarben tun, die Anstoß erregen könnten. Das müsste selbst für ein
Trikot von ›Borussia Dortmund‹ gelten.
Wie ein Vereinstrikot, so kann auch ein Kopftuch Anstoß erregen. Es ist
als Symbol einer Religionsgemeinschaft und auch einer politischen Haltung
deutbar: Kopftücher, die weibliches Haupthaar bedecken, werden heute vor
allem mit dem Islam oder sogar mit dessen fundamentalistischen Ausprägun-
gen identifiziert. Viele meinen, ein Kopftuch verrate missionarische Absich-
ten oder jedenfalls die Weigerung, hier ganz heimisch zu werden. Es sei ein
aggressives Symbol, oder zumindest drücke es Abgrenzung von der Mehr-
heitsgesellschaft aus. Die Möglichkeit solcher Deutungen hat die Urteile in
einigen ›Kopftuchfällen‹ bestimmt, deren wichtigster und juristisch folgen-
reichster der Fall ›Ludin‹ ist.
Der Fall ›Ludin‹ und seine Folgen:
Grundsätzliche Fragen
Fereshta Ludin, eine deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens,
wollte in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg eintreten. Jedoch
war sie nicht bereit, im Unterricht das Kopftuch abzulegen; das Kleidungs-
stück gehöre zu ihrer islamischen Identität. Das Oberschulamt Stuttgart
sprach ihr daraufhin die Eignung für den Dienst an Grund- und Hauptschulen
des Landes Baden-Württemberg ab. Es schrieb dem Kopftuch eine objektive
Wirkung kultureller Desintegration zu, die mit dem Gebot staatlicher Neu-
tralität nicht zu vereinbaren sei. Eine Lehrkraft mit islamischem Kopftuch
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik