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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I
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Page - 239 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I

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239 Deportationen 1942 Sturm Sofija mit Franc und Katja im Zwischenlager in Ebenthal/Žrelec, April 1942 Vergessene Opfer Deportationen 1942 Entschädigungszahlungen ließen noch lang auf sich warten. Nicht nur die Entschädigung für Sachgüter, wie etwa intakte Höfe mit vielen Tieren, von denen nach dem Krieg wenig übrig war, gestaltete sich schwierig, son- dern auch die Rückübertragung der Höfe ins Grund- buch. So wurden zwar anfänglich sogenannte Hofbe- gehungskommissionen mit Beteiligung von Vertretern der Volksgruppe, des Landes, der Gemeinde sowie der derzeitigen Nutzer eingerichtet. Die gesetzlichen Grundlagen für die Restitution wurden jedoch erst 1947 durch das dritte Rückstellungsgesetz geschaffen. »Insgesamt wurden zwischen 1946 und 1949 sieben Rückstellungsgesetze beschlossen. Diese wiesen aber in sich keine durchgängige Systematik auf, sodass es für die Betroffenen schwierig war, herauszufinden, wel- ches Gesetz für ihren Fall anwendbar und bei welcher Behörde ein Antrag einzubringen war.« Zwar kam es 1946 zu ersten Entschädigungen vonseiten des Bun- des, spätestens Ende der 1940er-Jahre wurden die Ver- sprechungen, wie Entner und Wilscher (vgl. 2006, 69) betonen, jedoch nicht weiter verfolgt. Anfang der 1950er-Jahre wurden die letzten Auszahlungen sogar an eine Verpflichtung, keine weiteren Zahlungsbeträge zu fordern, gekoppelt (vgl. ebd., 70). Dazu kam noch die Schwierigkeit, dass die Zahlungen auf Basis der Hofbegehungen erfolgten, die bei Weitem nicht alle Besitztümer berücksichtigt hatten und nicht von allen Betroffenen durchgeführt worden waren. Außerdem wurden lediglich die sogenannten »Ausgesiedelten« da- bei berücksichtigt, Menschen, die im Widerstand tätig gewesen waren, jedoch nicht. Erst das Bundesgesetz vom 4. Juli 1947 über die »Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, de- mokratisches Österreich und die Opfer politischer Ver- folgung« (Opferfürsorgegesetz, OFG) regelte auch den Umgang mit ehemaligen Partisanen und ihren Helfern. Quellen/Web : Drittes Rückstellungsgesetz (BG vom 6. Februar 1947 über die Nichtigkeit von Vermögensentziehungen ; BGBl. 54/1947) Gegenstand : Entzogene Vermögen, die sich in der Hand von Einzelpersonen, Firmen oder Institutionen befanden. Vollziehende Behörde : Bei den Landesgerichten für Zivilrechtssachen eingerichtete Rückstellungskommissionen, die aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern, die alle Richter sein mussten, sowie aus Beisitzern bestand, die Laien waren. Zweite Instanz waren die bei den Oberlan- desgerichten eingerichteten Rückstellungsoberkommissionen, dritte Instanz war die Oberste Rückstellungskommission beim Obersten Gerichtshof. Bedeutung : Das dritte war das wichtigste aller Rückstel- lungsgesetze, betraf es doch die größte Zahl entzogener Vermögen. Dementsprechend heftig wurde es politisch von Wirtschaftskreisen und dem Verband der Unabhängigen, einem Sammelbecken unter anderem ehemaliger Nationalsozialisten, publizistisch und parlamen- tarisch bekämpft. Alle Versuche, das Gesetz zum Nachteil der geschä- digten Eigentümer zu ändern, scheiterten am Widerstand der West- alliierten. Zahlenangaben sind keine verfügbar, da ein großer Teil der Akten der Rückstellungskommissionen 1986 – vermutlich aus Un- wissenheit – vernichtet wurde. Auf Ersuchen des DÖW wurde diese Aktenvernichtung 1986 gestoppt, allerdings konnte damit nur mehr ein kleiner Teil der Akten gerettet werden.« (vgl. www.doew.at/frames. php?/service/ausstellung/doew_restitution/3.html ; Dokumentations- archiv des österreichischen Widerstandes : www.doew.at (20. 1. 2013). Lit.: Spurensuche, Erzählte Geschichte der Kärntner Slowenen. Hg. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien [u. a.]. Wien 1990 ; A. Malle, V. Sima (Hg.) : Zveza Slovenskih Izseljencev. Narodu in državi sovražni. Pregon koroških Slovencev 1942. Volks- und staatsfeindlich. Die Vertreibung von Kärntner Slowenen 1942. Celovec/ Klagenfurt, 1992 ; V. Sima : Die Vertreibung der Kärntner Slowenen 1942. In : A. Malle, V. Sima (Hg.) : Zveza Slovenskih Izseljencev. Narodu in državi sovražni. Pregon koroških Slovencev 1942, Volks- und staatsfeindlich. Die Vertreibung von Kärntner Slowenen 1942. Celovec/Klagenfurt 1992, 133–208 ; V. Sima : Gewalt und Wider- stand 1941–1945. In : A. Moritsch (Hg.) : Die Kärntner Slovenen 1900–2000. Bilanz des 20. Jahrhunderts. Klagenfurt/Celovec [e. a.] 2000, 263–280 ; V. Sima : Die Vertreibung slowenischer Familien als Höhepunkt deutschnationaler Politik in Kärnten. In : A. Malle, V. Sima (Hg.) : Pregon koroških Slovencev 1942, Die Vertreibung der Kärnt- ner Slowenen. Klagenfurt/Celovec 2002, 133–172 ; K. Stuhlpfarrer : Umsiedlungen und Deportationen während des zweiten Weltkriegs. In : A. Malle : (Hg.) : Pregon koroških Slovencev 1942, 2002, Die Vertrei- bung der Kärntner Slowenen. Klagenfurt/Celovec 2002, 119–132 ; S.
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Subtitle
Von den Anfängen bis 1942
Volume
1: A – I
Authors
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
542
Categories
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. Geleitwort von Ana Blatnik, Präsidentin des Bundesrates (Juli – Dezember 2014) 7
  2. Spremna besede Ane Blatnik, predsednice državnega sveta (julij – december 2014) 8
  3. Geleitwort von Johannes Koder 9
  4. Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers 11
  5. Einleitung – slowenische Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška 15
  6. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 38
  7. Verzeichnis der Siglen 40
  8. Verzeichnis der Abkürzungen und Benutzungshinweise 46
  9. Editoriale Hinweise 51
  10. Lemmata Band 1 A – I 55
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