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Goldene Bulle aus 1356
Goldene Bulle, Altmann,
Frankfurter Übersetzung
MGH Žrelec, seit dem Erwerb 1704, im weitgehend slowe-
nischen Umfeld des → Klagenfurter Feldes/Celovško
polje lag.
Mit seiner moralischen und materiellen Unterstüt-
zung konnten die Jesuiten 1744 das Dictionarium qua-
tuor linguarum von Hieronymus → Megiser aus dem
Jahre 1592 neu herausgeben : Nunc vero Auspiciis Exc.
D. D. Supremi Carinthiae Capitanei (Clagenfurti 1744).
Weiter erschien mit der Unterstützung von G. die
deutsche Übersetzung der → Grammatik von Adam
→
Bohorič aus dem Jahre 1592 : Grammatica oder
Windisches Sprach-Buch, (1758) (→ Windisch). Auch
diese Grammatik ist G. gewidmet. Die literaturübli-
che Annahme, dass G. der in der Vorrede zu Oswald
→
Gutsmanns Deutsch-windischem Wörterbuch (1789)
angesprochene »… hochgräfliche[n] Gönner[s] und
gründ
liche[n] Kenner[s] der windischen Sprach …« ge-
wesen wäre, weist Theodor Domej mit schlüssigen In-
dizien zurück und verweist auf Max Thaddäus Egger.
In der Zeit, als G. Landeshauptmann war, wurde der
Landhaussaal von Josef Ferdinand Fromiller ausge-
malt, wobei die Darstellung der Herzogseinsetzung am
→
Fürstenstein eine zentrale Stelle einnimmt.
Lit.: Wurzbach ; SBL ; ÖBL. – T. Domej : Oswaldus Gutsman SJ als
Slawist. In : W. Drobesch, P. G. Tropper (Hg.) : Die Jesuiten in Inne-
rösterreich : die kulturelle und geistige Region im 17. und 18. Jahr-
hundert. Klagenfurt/Celovec [e. a.] 2006, 128, 133, 134.
Katja Sturm-Schnabl
Goldene Bulle aus 1356. Die Goldene Bulle ist ein
staatsrechtliches Grundsatzdokument und das erste
reichsumfassende Gesetz bzw. »wichtigste Grundlage
der alten Reichsverfassung bis 1806« (Seibt). Es regelt
insbesondere die Nachfolge verstorbener Kaiser bzw.
die Wahl zur Krönung der römisch-deutschen Könige
durch die mit besonderen Privilegien ausgestatteten
und taxativ aufgezählten sieben Kurfürsten des Hl. Rö-
mischen Reiches (die Bischöfe von Mainz, Köln, Trier,
den König von Böhmen, den Pfalzgrafen bei Rhein/
Rheinpfalz, den Herzog von Sachsen und den Markgraf
von Brandenburg). Die Goldene Bulle wurde vom 1355
zum Kaiser gewählten böhmischen König Karl IV.
(mütterlicherseits aus dem Geschlecht der böhmisch-
tschechischen Přemysliden) im Jahr 1356 verlautbart.
Sie führte zur endgültigen Festigung des Territoriali-
tätsprinzips und zum Partikularismus innerhalb des
Reiches im Gegensatz zum zentralistischen Modell
der westeuropäischen Nationalmonarchien und hatte somit weitreichende Folgen für die staatsrechtliche
Entwicklung des betroffenen Länderkomplexes. Die
G. B. »beendete die Wirrungen durch Doppelwahlen
und Kandidatenwechsel … [und] beendete auch in den
Kurfürstentümern die Spaltung und Erbstreitigkeiten
durch die Einführung der Primogenitur und befriedete
damit wenigstens einige der größten Territorien in der
Nachfolgefrage« (Seibt). Die G. B. schloss die päpstli-
che Mitwirkung bei der Königswahl aus und gewährte
für die folgenden 450 Jahre die Rechtssicherheit bei
der deutschen Thronfolge. Mit den Bestimmungen zur
Landfriedensgesetzgebung wurde aufgrund von Frie-
densbündnissen zwischen regionalen Mächten ein Ins-
trument des Zusammenwirkens von Kaiser und Reich,
wobei mit dem Widerspruchsrecht die Vorrangstellung
der Zentralgewalt ein Weg gebahnt wurde (Seibt). Die
Originalsprache des Dokumentes, das in einer Reihe
von Abschriften und historischen Übersetzungen über-
liefert ist, ist Latein.
Aus sprachhistorischer und sprachpolitischer Sicht
weist sie im letzten Kapitel XXX (nach anderer Zäh-
lung XXXI) (u. d. T. Von den manigerhande zungen der
kurfursten [Frankfurter Übersetzung, 1365] bzw. Sat-
zung zur Erlernung der Königl. und Fürstl. Söhn gewis-
ser Sprachen [Neuhochdeutsche Übersetzung, 1713])
der sog. Metzter Gesetze vom 25. Dezember 1356 auch
einen für die → Relevanz von Sprachkenntnissen be-
merkenswerten Aspekt auf (→ Geschichtsschreibung).
Die Bulle hebt die Bedeutung der verschiednen
Sprachen des Reiches und deren Kenntnis hervor und
definiert es gleichsam als einen multiethnischen Staat –
und das in einer Zeit, als das Lateinische noch eine prä-
dominante Rolle als Zivilisationssprache hatte und die
Sprache der Bulle selbst war. Aeneas → Piccolomini
(1405–1464) vertrat in einem um 1450 verfassten Trak-
tat, dem Erziehungsprogramm für Ladislaus Pos-
tumus (1440–1457), ebenso diesen Standpunkt zum
multiethnischen Charakter des Staates und war der An-
sicht, Ladislaus könne die Sprachen spielend durch
Konversation erlernen, zumal die Sprachkenntnisse sei-
nem Großvater Kaiser Sigismund von Luxemburg
nützlich, die Unkenntnis derselben seinem Vater König
Albrecht II. geschadet habe (Simoniti).
Einerseits wird in der Bulle davon ausgegangen
(Übersetzung Fritz), dass … für nützlich befunden
[wird], wenn man die Kurfürsten – die Pfeiler und Mau-
ern des Reiches – über die Verschiedenheiten der Mundarten
und Sprachen belehrt. Zudem wird bestimmt (Überset-
zung nach Fritz), daß die Söhne, Erben oder Nachfolger
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
- Subtitle
- Von den Anfängen bis 1942
- Volume
- 1: A – I
- Authors
- Katja Sturm-Schnabl
- Bojan-Ilija Schnabl
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79673-2
- Size
- 24.0 x 28.0 cm
- Pages
- 542
- Categories
- Geographie, Land und Leute
- Kunst und Kultur
Table of contents
- Geleitwort von Ana Blatnik, Präsidentin des Bundesrates (Juli – Dezember 2014) 7
- Spremna besede Ane Blatnik, predsednice državnega sveta (julij – december 2014) 8
- Geleitwort von Johannes Koder 9
- Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers 11
- Einleitung – slowenische Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška 15
- Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 38
- Verzeichnis der Siglen 40
- Verzeichnis der Abkürzungen und Benutzungshinweise 46
- Editoriale Hinweise 51
- Lemmata Band 1 A – I 55