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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Band 1: A – I
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435 Goldene Bulle aus 1356 Goldene Bulle, Altmann, Frankfurter Übersetzung MGH Žrelec, seit dem Erwerb 1704, im weitgehend slowe- nischen Umfeld des →  Klagenfurter Feldes/Celovško polje lag. Mit seiner moralischen und materiellen Unterstüt- zung konnten die Jesuiten 1744 das Dictionarium qua- tuor linguarum von Hieronymus →  Megiser aus dem Jahre 1592 neu herausgeben : Nunc vero Auspiciis Exc. D. D. Supremi Carinthiae Capitanei (Clagenfurti 1744). Weiter erschien mit der Unterstützung von G. die deutsche Übersetzung der →  Grammatik von Adam →  Bohorič aus dem Jahre 1592 : Grammatica oder Windisches Sprach-Buch, (1758) (→  Windisch). Auch diese Grammatik ist G. gewidmet. Die literaturübli- che Annahme, dass G. der in der Vorrede zu Oswald →  Gutsmanns Deutsch-windischem Wörterbuch (1789) angesprochene »…  hochgräfliche[n] Gönner[s] und gründ liche[n] Kenner[s] der windischen Sprach  …« ge- wesen wäre, weist Theodor Domej mit schlüssigen In- dizien zurück und verweist auf Max Thaddäus Egger. In der Zeit, als G. Landeshauptmann war, wurde der Landhaussaal von Josef Ferdinand Fromiller ausge- malt, wobei die Darstellung der Herzogseinsetzung am →  Fürstenstein eine zentrale Stelle einnimmt. Lit.: Wurzbach ; SBL ; ÖBL. – T. Domej : Oswaldus Gutsman SJ als Slawist. In : W. Drobesch, P. G. Tropper (Hg.) : Die Jesuiten in Inne- rösterreich : die kulturelle und geistige Region im 17. und 18. Jahr- hundert. Klagenfurt/Celovec [e. a.] 2006, 128, 133, 134. Katja Sturm-Schnabl Goldene Bulle aus 1356. Die Goldene Bulle ist ein staatsrechtliches Grundsatzdokument und das erste reichsumfassende Gesetz bzw. »wichtigste Grundlage der alten Reichsverfassung bis 1806« (Seibt). Es regelt insbesondere die Nachfolge verstorbener Kaiser bzw. die Wahl zur Krönung der römisch-deutschen Könige durch die mit besonderen Privilegien ausgestatteten und taxativ aufgezählten sieben Kurfürsten des Hl. Rö- mischen Reiches (die Bischöfe von Mainz, Köln, Trier, den König von Böhmen, den Pfalzgrafen bei Rhein/ Rheinpfalz, den Herzog von Sachsen und den Markgraf von Brandenburg). Die Goldene Bulle wurde vom 1355 zum Kaiser gewählten böhmischen König Karl  IV. (mütterlicherseits aus dem Geschlecht der böhmisch- tschechischen Přemysliden) im Jahr 1356 verlautbart. Sie führte zur endgültigen Festigung des Territoriali- tätsprinzips und zum Partikularismus innerhalb des Reiches im Gegensatz zum zentralistischen Modell der westeuropäischen Nationalmonarchien und hatte somit weitreichende Folgen für die staatsrechtliche Entwicklung des betroffenen Länderkomplexes. Die G.  B. »beendete die Wirrungen durch Doppelwahlen und Kandidatenwechsel … [und] beendete auch in den Kurfürstentümern die Spaltung und Erbstreitigkeiten durch die Einführung der Primogenitur und befriedete damit wenigstens einige der größten Territorien in der Nachfolgefrage« (Seibt). Die G.  B. schloss die päpstli- che Mitwirkung bei der Königswahl aus und gewährte für die folgenden 450 Jahre die Rechtssicherheit bei der deutschen Thronfolge. Mit den Bestimmungen zur Landfriedensgesetzgebung wurde aufgrund von Frie- densbündnissen zwischen regionalen Mächten ein Ins- trument des Zusammenwirkens von Kaiser und Reich, wobei mit dem Widerspruchsrecht die Vorrangstellung der Zentralgewalt ein Weg gebahnt wurde (Seibt). Die Originalsprache des Dokumentes, das in einer Reihe von Abschriften und historischen Übersetzungen über- liefert ist, ist Latein. Aus sprachhistorischer und sprachpolitischer Sicht weist sie im letzten Kapitel XXX (nach anderer Zäh- lung XXXI) (u.  d.  T. Von den manigerhande zungen der kurfursten [Frankfurter Übersetzung, 1365] bzw. Sat- zung zur Erlernung der Königl. und Fürstl. Söhn gewis- ser Sprachen [Neuhochdeutsche Übersetzung, 1713]) der sog. Metzter Gesetze vom 25. Dezember 1356 auch einen für die →  Relevanz von Sprachkenntnissen be- merkenswerten Aspekt auf (→  Geschichtsschreibung). Die Bulle hebt die Bedeutung der verschiednen Sprachen des Reiches und deren Kenntnis hervor und definiert es gleichsam als einen multiethnischen Staat – und das in einer Zeit, als das Lateinische noch eine prä- dominante Rolle als Zivilisationssprache hatte und die Sprache der Bulle selbst war. Aeneas →  Piccolomini (1405–1464) vertrat in einem um 1450 verfassten Trak- tat, dem Erziehungsprogramm für Ladislaus Pos- tumus (1440–1457), ebenso diesen Standpunkt zum multiethnischen Charakter des Staates und war der An- sicht, Ladislaus könne die Sprachen spielend durch Konversation erlernen, zumal die Sprachkenntnisse sei- nem Großvater Kaiser Sigismund von Luxemburg nützlich, die Unkenntnis derselben seinem Vater König Albrecht II. geschadet habe (Simoniti). Einerseits wird in der Bulle davon ausgegangen (Übersetzung Fritz), dass …  für nützlich befunden [wird], wenn man die Kurfürsten – die Pfeiler und Mau- ern des Reiches – über die Verschiedenheiten der Mundarten und Sprachen belehrt. Zudem wird bestimmt (Überset- zung nach Fritz), daß die Söhne, Erben oder Nachfolger
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Band 1: A – I
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Untertitel
Von den Anfängen bis 1942
Band
1: A – I
Autoren
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Abmessungen
24.0 x 28.0 cm
Seiten
542
Kategorien
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. Geleitwort von Ana Blatnik, Präsidentin des Bundesrates (Juli – Dezember 2014) 7
  2. Spremna besede Ane Blatnik, predsednice državnega sveta (julij – december 2014) 8
  3. Geleitwort von Johannes Koder 9
  4. Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers 11
  5. Einleitung – slowenische Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška 15
  6. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 38
  7. Verzeichnis der Siglen 40
  8. Verzeichnis der Abkürzungen und Benutzungshinweise 46
  9. Editoriale Hinweise 51
  10. Lemmata Band 1 A – I 55
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