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Internierungen 1919.
haltbarer Zustände in diesem Lager bezüglich äußerst
mangelhafter Verpflegung und Schlafstätten in großen
Gemeinschaftssälen auf dem bloßen strohbedeckten
Boden musste nach einem diesbezüglichen Bericht
Fürstbischof Adam → Hefter in einer geharnischten
Stellungnahme am 10. Mai 1919 (»beinahe alle Pfarren
in Südkärnten entbehren ihrer Seelsorger«) bei Landesver-
weser Arthur Lemisch intervenieren und schärfsten
Protest einlegen. Lemisch veranlasste unverzüglich,
dass sich der Landesbeamte Hofrat Hugo Henriquez
zu einer Untersuchung nach Litzlhof und in andere
Oberkärntner Internierungsorte begab. Zwischen dem
8. und dem 12. Mai wurden alle Internierten angehört,
wegen fehlender Begründungen der Verhaftung wur-
den Gendarmerieprotokolle angefordert. Die meisten
Internierten, gegen die keine Gründe für ein ordentli-
ches Gerichtsverfahren vorlagen, unter ihnen auch alle
sieben Priester, wurden daraufhin in den nächsten Ta-
gen entlassen ; die meisten von ihnen mussten sich über
einen längeren Zeitraum täglich bzw. an jedem zweiten
Tag bei der Gendarmerie melden. Neben Litzlhof gab
es auch Internierungen in Oberdrauburg – mehrere
Priester – sowie in Mallnitz und in Techendorf am
Weißensee. Über das Schicksal der sechs Geistlichen,
die im Pfarrhof in Oberdrauburg vom 4. bis 22. Mai, ei-
nige sogar bis 14. Juni verbleiben mussten, berichtet der
damalige Oberdrauburger Pfarrer S. Sulzer ein gutes
Jahrzehnt nach den Ereignissen im Kärntner Tagblatt
vom 10. Oktober 1930 unter dem Titel Im Übereifer.
Am 22. Mai 1919 waren noch 16 Personen – 13
Männer und drei Frauen – in Litzlhof interniert. Sie
wurden am 7. Juni nach Trebesing in eine Baracke na-
mens »Kriegsquelle« überstellt. Kriegsquelle heißt das
hier entspringende, stark kohlensäurehaltige Mineral-
wasser deshalb, weil die Frontsoldaten der Monarchie
das hier abgefüllte Wasser wegen seiner guten Haltbar-
keit zur Marschverpflegung erhielten. Die Gefangenen
kamen tatsächlich vom Regen in die Traufe. Am 9. Juni
richteten sie ein wegen völlig unzureichender Ernäh-
rung und demütigender Unterbringung begründetes
Schreiben an die Landesregierung : Morgens »ungezu-
ckertes gefärbtes Wasser, Kaffee genannt, mittags klare
Suppe u … 8 dkg Fleisch u. abends wieder wie mor-
gens,
… die Unterbringung in einem gänzlich verwahr-
losten und verlausten Raum
…, nehmen die Deutschen
die Kultur und Humanität in Anspruch, so merken wir
in unserer Lage nichts davon …«. Das Schreiben, in
dem die sofortige Freilassung gefordert wurde, wurde
von Dr. →
Rožič Valentin, Johann Schaller, Viktor Ferjančič, Josef Renko, Franjica Arnejc, Michael
Gabriel, Dr. Ferdinand Pirnat, Michael Schlei-
cher (Gemeindesekretär), Matija → Vospernig
(→ Bürgermeister), Math. → Prosekar, Paul Jo-
hann, Katica Arnejc, Adele Schaffer, Martin
Pasarić, Michael Zenz und einer weiteren Person
(Name unleserlich) unterzeichnet.
Diese Beschwerde war teilweise erfolgreich, verfügte
doch die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau
offensichtlich über Aufforderung durch die Landesre-
gierung, dass die Internierten bereits am 17. Juni aus
Trebesing in das sog. Alte Bürgerspital nach Gmünd
gebracht und dort in drei Räumen untergebracht wur-
den. Als Hauptgrund der Verlegung wurde in einem
Bericht an die Landesregierung die starke Verlausung
der Räume in Trebesing angeführt.
Einem Inhaftierten – Matija → Prosekar – gelang
kurzzeitig die Flucht ; er wurde jedoch bald danach auf-
gegriffen und in das Internierungslager zurückgebracht.
In der Nacht vom 3. auf den 4. August 1919 entflohen
laut einem Gendarmeriebericht Valentin Rožič und
Josef Renko aus der Internierung in Gmünd, was für
die Verbliebenen verschärfte Haftbedingungen zur
Folge hat, wie Matija Vospernik in einem an seinen
Bruder Janez → Vospernik gerichteten Brief berichtet.
Alle Bittgesuche und Eingaben von Angehörigen
und Behörden an die Bezirkshauptmannschaft und die
Landesregierung, die Internierten, denen man keiner-
lei strafbare Handlung nachweisen und sie daher auch
nicht vor Gericht stellen, geschweige denn bestrafen
konnte, blieben erfolglos. Mit ein Grund, vielleicht
der Hauptgrund dafür war die Tatsache, dass auch die
südslawischen Behörden eine Reihe von deutschge-
sinnten Kärntnern beider Landessprachen in Ljubljana
internierten. Es dürften insgesamt an die 500 gewesen
sein, wie man zeitgenössischen Berichten entnehmen
kann. Deshalb stimmen die Kärntner Landesregierung
und die Österreichische Bundesregierung auch einem
vom SHS-Staat vorgeschlagenen Kopf-um-Kopf-Aus-
tausch nicht zu. Schließlich aber bewirkte der Druck
auf die beiden in Grenzstreitigkeiten und Grenz-
kämpfe verwickelten Nachbarstaaten Österreich und
dem Staat der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS)
seitens der alliierten Kommission, nicht zuletzt auch
die nicht unerheblichen Kosten der Internierungen
und der Beschluss, am 10. Oktober 1920 eine → Volks-
abstimmung der Bevölkerung zunächst in der Zone A
(vorwiegend südlich der Drau/Drava, dann – im Falle
einer für den SHS-Staat günstigen Entscheidung auch
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
- Subtitle
- Von den Anfängen bis 1942
- Volume
- 1: A – I
- Authors
- Katja Sturm-Schnabl
- Bojan-Ilija Schnabl
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79673-2
- Size
- 24.0 x 28.0 cm
- Pages
- 542
- Categories
- Geographie, Land und Leute
- Kunst und Kultur
Table of contents
- Geleitwort von Ana Blatnik, Präsidentin des Bundesrates (Juli – Dezember 2014) 7
- Spremna besede Ane Blatnik, predsednice državnega sveta (julij – december 2014) 8
- Geleitwort von Johannes Koder 9
- Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers 11
- Einleitung – slowenische Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška 15
- Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 38
- Verzeichnis der Siglen 40
- Verzeichnis der Abkürzungen und Benutzungshinweise 46
- Editoriale Hinweise 51
- Lemmata Band 1 A – I 55