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Landesgesetzblatt, zweisprachiges Kärntner
Landesgesetzblatt 1859 Ti-
telblatt II Teil/razdel b, Archiv
Theodor Domej
Landesgesetzblatt 1863,
slowenisch
veröffentlicht wurde. Diesbezüglich zeitigten also beide
Verfassungen Rechtswirkungen, wenn auch in der
Lehre die Ansicht vertreten wird, dass die Märzver-
fassung und die entsprechende Landesverfassung zwar
kundgemacht, jedoch nicht (umfassend) umgesetzt
bzw. in Kraft getreten seien und dass die Landesver-
fassung mit dem Silvesterpatent ihre Rechtsgrundlage
verloren habe, weshalb es einer formalen Aufhebung
nicht bedurfte. Erst mit der Unterstellung von Kärnten/
Koroška unter die Statthalterei Graz (siehe unten) und
mit der verfassungsrechtlichen Nachfolgeregelung zum
Silvesterpatent von 1851, dem Oktoberdiplom vom 20.
Oktober 1860, das die Grundlage für das am selben Tag
erlassene »Statut über die Landesvertretung im Her-
zogtum Kärnten« darstellte, wurde das Slowenische
nicht mehr systematisch berücksichtigt. Ebenso wurde
es nicht mehr in der darauffolgenden Landesordnung
und Landtags-Wahlordnung vom 26. Februar 1861
berücksichtigt (→ Landesorganisierungskommission,
→
Landeseinteilungs-Erlässe (1, 2), → Landeseintei-
lungs-Verordnung, →
Dezemberverfassung 1867).
Mit kaiserlichem Patent vom 1. Jänner 1860 (RGBl.
3/1860), »wodurch in der Art der Kundmachung der
Gesetze und Verordnungen mehrere Abänderungen
angeordnet werden«, wird in § 1 die Einstellung des Erscheinens der LGBl. verordnet. § 3 kommt zu-
dem einer Aufhebung legistischer Systematik nahe
und ist Ausdruck absolutistischer Staatsauffassung
Metternich’scher Prägung. Er besagt, dass »[bei] Ein-
schaltung in das Reichsgesetzblatt die Centralbehörden
zu bestimmen haben, welche Gesetze und Verordnun-
gen, für welche Kronländer, und in welchen Landes-
sprachen zum Zwecke einer weiteren Verlautbarung
mittels besonderer Abdrücke auch den Gemeinden
bekannt zu machen sind«. Als Folge stellt 1870 Matej
→ Cigale fest, dass 1860 lediglich 72 Kundmachun-
gen auf 108 Seiten ins Slowenische übersetzt wurden.
Gleichzeitig wurden nach Cigale die systematischen
slowenischen Kundmachungen in Kärnten/Koroška
völlig eingestellt.
Von Jänner bis April 1861 werden materielle Ge-
setzestexte in Graz unter dem Titel »Verordnungen
der Landesbehörden für die vereinten Kronländer
Steiermark und Kärnten/Ukazi deželnih oblasti za ze-
dinjene kronovine Štajersko in Koroško« herausgegeben,
da Kärnten/Koroška der Statthalterei Graz unterstellt
worden war (ab Mai 1861 nur noch für die Steiermark/
Štajerska).
Ab 1863 bis zum Ende der Monarchie erscheint
das »Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Von den Anfängen bis 1942, Volume 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
- Subtitle
- Von den Anfängen bis 1942
- Volume
- 2 : J – Pl
- Authors
- Katja Sturm-Schnabl
- Bojan-Ilija Schnabl
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79673-2
- Size
- 24.0 x 28.0 cm
- Pages
- 502
- Categories
- Geographie, Land und Leute
- Kunst und Kultur