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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 2 : J – Pl
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Page - 772 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 2 : J – Pl

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772 Landesgesetzblatt, zweisprachiges Kärntner Herzogthum Kärnten« lediglich auf Deutsch. Am 24. November 1863 findet sich eine einzige Verordnung (Nr. 10, S. 15–16 zweifach), die im sonst durchgehend deutschsprachigen LGBlK. auch auf Slowenisch veröf- fentlicht wird. Aus den stenografischen Protokollen des Kärntner Landtages ergibt sich allerdings hinsichtlich slowenischer Übersetzungen des LGBlK. für diese Pe- riode ein differenziertes Bild. Aus dem Bericht von Dr. Josef Luggin, dem Berichterstatter der juristisch-po- litischen Kommission des Kärntner Landtages vom 16. Jänner 1886, geht nämlich hervor, dass mit Erlass des Innenministeriums vom 20. Oktober 1860 (Z. 32.140) zwar das Erscheinen des LGBl. sowie die Zustellung des Reichsgesetzblattes lediglich auf Deutsch auch den »slowenischen und gemischten Gemeinden« in Kärnten/Koroška gestattet worden sei, dass aber in der Folge Karel →  Robida mit der Übersetzung des LGBl. auf Honorarbasis speziell für die Gemeinde →  Win- disch Bleiberg/Slovenji Plajberk beauftragt worden war. Ebenso stellt er in seiner Wortmeldung fest : »In der zweiten Hälfte der 60ger Jahre bezogen länger oder kürzer wenige Gemeinden Kärntens eine slovenische Uebersetzung des Landesgesetzblattes. Im Jahre 1868 wurde nur eine einzige Gemeinde mit dieser Übersetzung betheilt ; dies gab dem Landtage Veran- lassung, in der Sitzung vom 30. September 1868 die Kosten für die slovenische Uebersetzung nicht mehr in das Präliminare des Landesfondes einzustellen.« Nachdem die Gemeindevorstehung von St.  Kanzian/ Škocjan, »welche bis dorthin allein noch das Landes- gesetz- und Verordnungsblatt in slovenischer Sprache bezogen hat, gebeten habe, ihr dieses Gesetzblatt so- wie das Reichsgesetzblatt vom Jahre 1873 an nur in deutscher Sprache zuzumitteln« (Luggin), wurde der Landesausschuss mit Note der Landesregierung vom 3. März 1873 (Z. 1252) davon verständigt, sodass ab 1873 das LGBl. nur noch in deutscher Sprache versen- det wurde. J. Mal erwähnt in seiner Zgodovina slovens- kega naroda [Geschichte des slowenischen Volkes], dass die Übersetzungen für die einzelnen Gemeinden in li- thographischem Verfahren vervielfältigt worden seien, wobei er dies bereits für den Zeitraum 1857–1859 an- nimmt. Da die gedruckten und gebundenen zweispra- chigen LGBl. archivarisch für die Jahrgänge 1857 und 1859 vorhanden sind, ist die lithografische Vervielfäl- tigung der einsprachigen, slowenischen LGBl. für die Periode bis einschließlich 1872 anzunehmen. Infolge der Umsetzungsbemühungen der →  Dezem- berverfassung von 1867 und dem darin festgeschriebe- nen Grundsatz der Gleichberechtigung der Völker (→  »Volksstämme«) in Art. XIX wird 1868 politisch die Frage der slowenischen Edition des LGBl. im Kärntner Landtag wieder aufgeworfen. Im Rahmen der 21. Sitzung der II. Session der II. Wahlperiode des Kärntner Landtages am 30. Septem- ber 1868 wird im Zuge der Debatte über das »Lan- desfondspreliminare pro 1868« auf Antrag des Bericht- erstatters Oswald Nischelwitzer (Abgeordneter der Großgrundbesitzer) der Landesausschuss in einer ersten Abstimmung beauftragt, die Druckkosten für das LGBl. herabzumindern. Ein zweiter Antrag des Finanzausschusses lautet : »Der Landtag beschließt, die Kosten für die slowenische Uebersetzung des Landes- gesetz- und Verordnungsblattes mit jährlichen 150 fl. vom Jahre 1869 angefangen, in der Erwägung nicht mehr aus den Landesfonds zu übernehmen, dass nur eine einzige Gemeinde Kärntens selbe bezieht, und auch diese der deutschen Sprache mächtig ist.« Dieser Antrag wird angenommen, wobei der Berichterstatter erwähnt, »in privatim« erfahren zu haben, dass es zwei Gemeinden seien. Nicht gänzlich klar ist, worauf sich die Formulierung »nicht mehr« bezieht, möglicher- weise auf die übersetzerische Tätigkeit des oben er- wähnten Karel Robida. Im Rahmen der 26. Sitzung II. Session der II. Wahl- periode des Kärntner Landtages am 6. Oktober 1868 wird im Zuge der Debatte über das »Preliminare des Landesfondes pro 1869« mit Hinweis auf Art. XIX Staatsgrundgesetz nochmals die Übersetzung des LGBl. diskutiert. Das Argument des Art. XIX StGG wird von Landespräsident Freiherr von Kübeck so- wie von den →  Abgeordneten Leobegar Canaval und Gabriel Jessernigg (beide von der Handels- und Gewerbekammer) sowie den Abgeordneten Dr. Her- mann →  Mertlitsch und Albert →  Pucher (vom →  Wahlkreis →  Völkermarkt/Velikovec) unterstützt. Metrlitsch unterstützt diesen Antrag »als Ver- treter eines slowenischen Bezirkes auf das Wärmste«. Abgeordneter Pucher entgegnet dem Argument des Berichterstatters Nischelwitzer über die Deutsch- kenntnisse der betroffenen Gemeinden mit den Wor- ten : »…  denn ein Deutscher, der französisch spricht, bleibt immer ein Deutscher, und ein Slovene, welcher deutsch spricht, bleibt immer ein Slovene.« Dieser Antrag »auf Einstellung von 130  fl.« wird laut steno- grafischem Protokoll in der Folge unterstützt. Wahr- scheinlich bezieht sich der erwähnte Bericht aus 1886 auf diesen Beschluss bzw. auf dessen Umsetzung.
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Volume 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Subtitle
Von den Anfängen bis 1942
Volume
2 : J – Pl
Authors
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
502
Categories
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 547
  2. Lemmata Band 2 J – Pl 549
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