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Landesverfassung, Kärntner von 1849
LGBl. Kärnten/Koroška
8/1850, Titelblatt, KLA
des nach Ständen gegliederten ungleichen Kurien- und
Zensuswahlsystems für die Landtage noch die gesell-
schaftlichen Verhältnisse einer frühindustrialisierten
Epoche bzw. einer noch nicht vollzogenen politischen
Klassentrennung wider, für die in Österreich die März-
verfassung erst die Grundlagen bieten sollte (Grund-
entlastung, Freizügigkeit, einheitliches Zollgebiet, Bin-
nenmarkt).
Mit den gleichlautenden L. wird an die historische
Länderteilung angeknüpft, in der nach Vilfan vor al-
lem deutsche Parteien die beste Garantie für die Festi-
gung der deutschen Hegemonie sahen. Materiell ergibt
sich daraus zudem auch ein innerer Widerspruch zu § 1
der Oktroyierten Märzverfassung, denn darin wurden
noch die für die slowenische Staatsrechtsgeschichte re-
levanten Kronländer neben der Steiermark/Štajerska im
→
Königreich Illyrien zusammenfasst (»dem Königrei-
che Illirien, bestehend : aus dem Herzogthume Kärnthen,
dem Herzogthume Krain, der gefürsteten Grafschaft
Görz und Gradiska, der Markgrafschaft Istrien und der
Stadt → Triest mit ihrem Gebiete«), was der Forderung
nach einer Vereinigung der Slowenen in einer Entität
teilweise entsprochen hätte (→ Zedinjena Slovenija). Die realen politischen Verhältnisse hatten dazu ge-
führt, dass laut Webernig die Unterordnung von
Kärnten/Koroška unter das Gubernium von Ljubljana
durch eine Ministerialverordnung vom 11. März 1849
aufgehoben wurde. Eine entsprechende Petition hatte
der Kärntner Landtagsausschuss wohl bereits 1848
auf Antrag des slowenischen Abgeordneten Matthias
→ Rulitz eingebracht. Das Klagenfurter Kreisamt
trat als provisorische Landesbehörde im direkten Ver-
kehr mit der Regierung (»Ministerium«) auf, wobei der
amtierende Kreishauptmann Johann N. → Schloiss-
nigg/Šlojsnik provisorischer Landeschef wurde.
Weiters erfolgte mit der Verordnung des Ministers des
Innern vom 13. August 1849 die Organisierung der
politischen Behörden des Landes. Statthalter wurde
mit Amtswirksamkeit vom 2. Jänner 1850 der bishe-
rige interimistische Landeschef Johann Nepomuk
→ Schloissnigg/Šlojsnik. Kärnten/Koroška wurde
von seiner Verbindung mit Krain/Kranjska endgültig
gelöst, wobei die Kreisämter von →
Villach/Beljak
und Klagenfurt/Celovec des ehemaligen Guberniums
von Ljubljana aufgelöst wurden. Am 25. Februar 1850
übernahm Statthalter Schloissnigg/Šlojsnik »das
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Von den Anfängen bis 1942, Volume 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
- Subtitle
- Von den Anfängen bis 1942
- Volume
- 2 : J – Pl
- Authors
- Katja Sturm-Schnabl
- Bojan-Ilija Schnabl
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79673-2
- Size
- 24.0 x 28.0 cm
- Pages
- 502
- Categories
- Geographie, Land und Leute
- Kunst und Kultur