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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl
Seite - 787 -
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787 Landesverfassung, Kärntner von 1849 LGBl. Kärnten/Koroška 8/1850, Titelblatt, KLA des nach Ständen gegliederten ungleichen Kurien- und Zensuswahlsystems für die Landtage noch die gesell- schaftlichen Verhältnisse einer frühindustrialisierten Epoche bzw. einer noch nicht vollzogenen politischen Klassentrennung wider, für die in Österreich die März- verfassung erst die Grundlagen bieten sollte (Grund- entlastung, Freizügigkeit, einheitliches Zollgebiet, Bin- nenmarkt). Mit den gleichlautenden L. wird an die historische Länderteilung angeknüpft, in der nach Vilfan vor al- lem deutsche Parteien die beste Garantie für die Festi- gung der deutschen Hegemonie sahen. Materiell ergibt sich daraus zudem auch ein innerer Widerspruch zu §  1 der Oktroyierten Märzverfassung, denn darin wurden noch die für die slowenische Staatsrechtsgeschichte re- levanten Kronländer neben der Steiermark/Štajerska im →  Königreich Illyrien zusammenfasst (»dem Königrei- che Illirien, bestehend : aus dem Herzogthume Kärnthen, dem Herzogthume Krain, der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska, der Markgrafschaft Istrien und der Stadt →  Triest mit ihrem Gebiete«), was der Forderung nach einer Vereinigung der Slowenen in einer Entität teilweise entsprochen hätte (→  Zedinjena Slovenija). Die realen politischen Verhältnisse hatten dazu ge- führt, dass laut Webernig die Unterordnung von Kärnten/Koroška unter das Gubernium von Ljubljana durch eine Ministerialverordnung vom 11. März 1849 aufgehoben wurde. Eine entsprechende Petition hatte der Kärntner Landtagsausschuss wohl bereits 1848 auf Antrag des slowenischen Abgeordneten Matthias →  Rulitz eingebracht. Das Klagenfurter Kreisamt trat als provisorische Landesbehörde im direkten Ver- kehr mit der Regierung (»Ministerium«) auf, wobei der amtierende Kreishauptmann Johann N. →  Schloiss- nigg/Šlojsnik provisorischer Landeschef wurde. Weiters erfolgte mit der Verordnung des Ministers des Innern vom 13. August 1849 die Organisierung der politischen Behörden des Landes. Statthalter wurde mit Amtswirksamkeit vom 2. Jänner 1850 der bishe- rige interimistische Landeschef Johann Nepomuk →  Schloissnigg/Šlojsnik. Kärnten/Koroška wurde von seiner Verbindung mit Krain/Kranjska endgültig gelöst, wobei die Kreisämter von →  Villach/Beljak und Klagenfurt/Celovec des ehemaligen Guberniums von Ljubljana aufgelöst wurden. Am 25. Februar 1850 übernahm Statthalter Schloissnigg/Šlojsnik »das
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Untertitel
Von den Anfängen bis 1942
Band
2 : J – Pl
Autoren
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Abmessungen
24.0 x 28.0 cm
Seiten
502
Kategorien
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 547
  2. Lemmata Band 2 J – Pl 549
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