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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 2 : J – Pl
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942 Nachbarschaft/soseščina (soseska) im Unteren Gailtal/Spodnja Ziljska dolina denen ursprünglich vor allem Alm-, Weide-, Holz- und Streurechte am grundherrschaftlichen Besitz zu- standen, die von ihnen gemeinschaftlich auf Basis des Gewohnheitsrechts und/oder von gesatzten Nachbar- schaftsordnungen genützt wurden. In späterer Zeit traten auch gemeinschaftliche, zu bestimmten Zeiten genützte Rechte an Grundstücken (z. B. für Frühjahr- oder Herbstweide), die zum Teil zu den Hofstellen der einzelnen Bauern gehörten, aber auch an solchen, die sich in bäuerlichen Gemeinschaftsbesitz befanden, hinzu. Die der einzelnen Na./so. zukommenden Nutzungs- und späteren Eigentumsrechte verpflichteten diese zur Erhaltung von Einrichtungen, die im öffentlichen In- teresse lagen, etwa bestimmter Wege, Straßen, Brücken und Übergänge, zur Durchführung von Kultivierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen des Wei- debetriebes (z. B. Schwendungen von Weideflächen) oder Sanierungs- und Schutzmaßnahmen (Sicherung von Bächen, Aufräumarbeiten nach Unwettern). Vor allem oblag der Na./so. die Organisation des Weide- betriebes (Bestellung des Hirten, Kontrolle des Viehs, Verhinderung der Einweidungen von Vieh nichtnut- zungsberechtigter Eigentümer oder Gemeinschaften). Zu den Pflichten der einzelnen Teilgenossen gehörte auch die Teilnahme am Taiding. Nach außen hin wur- den diese Gemeinschaften durch zumindest zwei in freier Wahl durch die Anteilsberechtigten bestimmte Sprecher vertreten, denen auch die Finanzgebarung und die Verwahrung der Urkunden oblagen. Bis ins 18. Jh. hinein besaßen die einzelnen Na./so. kaum eigenen Grundbesitz, sondern waren vielmehr Inhaber von Nutzungsrechten, die – aus heutiger Sicht – Servituten entsprachen. Das damit belastete (»die- nende«) Gut war im Regelfall grundherrschaftlicher Be- sitz. Sämtliche Na./so. waren naturgemäß bestrebt, jede Minderung ihrer Rechte, sei es vonseiten der Grund- herrschaft, fremder Na./so. oder Dritter, zu unterbinden, was vor allem im Streit um Weiderechte zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Na./so. führen konnte, die insbesondere bei Streitigkeiten der Untergailtaler Na./so. nicht selten die Kärntner Lan- des- und sogar Wiener Hofstellen beschäftigten. Ein weiteres Konfliktpotenzial bedeuteten die – ungleichen – Anteilsrechte innerhalb der einzelnen Na./so., deren Ausmaß mit der Größe der jeweils berechtigten Hof- stelle korrelierte, bzw. der Widerstand gegen die Auf- nahme neuer Anteilsberechtigter aus dem Kreis später entstandener Hofstellen (Neukeuschen). Zudem ver- stärkten sich ab dem frühen 19. Jh. das Streben nach wirtschaftlicher Selbstständigkeit und die Forderungen der einzelnen Na./so. nach Umwandlung der bisheri- gen Servitute in Eigentum an den genützten Flächen. Einzelne Grundherrschaften, so im Unteren →  Gailtal/ Spodnja Ziljska dolina, kamen diesen Forderungen da- hin gehend nach, dass kleinere Weidefluren und Wald- stücke einzelnen Na./so. überlassen wurden, die diese – vor allem bei Weiden – ins gemeinsame Eigentum übernahmen und als Gemeinschaftsbesitz nützten und verwalteten oder – vor allem bei Wald – eine Verteilung unter den einzelnen Mitgliedern, zumeist differenziert nach der Größe der Hofstelle (Bauer, Keuschler), zur Einzelnutzung vornahmen. In den Jahrzehnten nach der Grundentlastung durch die Revolution des Jahres 1848 (→  Revolutionsjahr 1848) traten zu den bereits bestehenden Na./so. zahlrei- che weitere Agrargemeinschaften, in denen Servituts- berechtigte zusammengefasst bzw. der durch die Ab- löse von Servituten entstandene Gemeinschaftsbesitz organisiert wurden. Bereits bestehenden Na./so. wurde im Zuge der Grundentlastung ebenfalls in den Ge- meinschaftsbesitz, durch den vornehmlich Alm- und Weiderechte am ehemaligen grundherrschaftlichen Besitz abgelöst wurden, übertragen. Im Unterschied zu anderen Kronländern, insbesondere in Tirol, waren in Kärnten/Koroška Na./so. und Ortsgemeinden kaum ident. So gab es 1885 in Kärnten/Koroška 3.013 Agrar- gemeinschaften, jedoch nur 230 Ortsgemeinden. In den folgenden Jahrzehnten wurden zahlreiche dieser Agrargemeinschaften und mit ihnen auch die historischen Na./so. rechtlich neu geregelt. Die nun- mehr endgültig fixierten Anteilsberechtigungen, die Besitzverwaltung, die Waldnutzung und der Weidebe- trieb wurden dabei jeweils durch einen sog. Generalakt geregelt. Insgesamt gab es in Kärnten/Koroška rund 2.000 solcher Regulierungsmaßnahmen, von denen rund zwei Drittel auf Oberkärnten/Zgornja/Koroška entfielen. 1913 wird die Zahl der Agrargemeinschaf- ten in Kärnten/Koroška mit 2.065 angegeben, wobei jedoch mehr als die Hälfte einen Gutsbestand von we- niger als drei Hektar umfasste. Heute sind auch die – seit Jahrhunderten bestehen- den – historischen Na./so. rechtlich als Agrargemein- schaften organisiert. Die Rechtsgrundlage für ihre Ge- schäfts- und Verwaltungstätigkeit bilden der jeweilige Generalakt bzw. die Statuten. Als Aufsichtsbehörde und Berufungsbehörde 1. Instanz gegen Beschlüsse der Vollversammlung fungiert die jeweilige Agrarbe-
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Volume 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Subtitle
Von den Anfängen bis 1942
Volume
2 : J – Pl
Authors
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
502
Categories
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 547
  2. Lemmata Band 2 J – Pl 549
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