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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž
Page - 1409 -
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Page - 1409 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž

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1409 Vertrag von Saint-Germain Vertrag von Saint-Germain. Der am 10. September 1919 im Pariser Vorort Saint-Germain-en-Laye unter- zeichnete völkerrechtliche Staatsvertrag mit Österreich, der Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye, regelte nach dem Ende des Ersten Weltkrieges die Auflösung der Habsburgermonarchie und die Bedingungen für die Errichtung der Republik Österreich (gleichzeitig wur- den mehrere weitere Verträge, so etwa zu Reparations- zahlungen, unterzeichnet). Der Friedensvertrag trat am 16. Juli 1920 formell in Kraft und besiegelte die Ent- stehung der Ersten Republik. Der Vertrag von Saint- Germain wurde zwischen Österreich unter Kanzler Dr. Karl Renner, den fünf Mächten der Entente und 12 alliierten Staaten geschlossen. Zu den Signaturmäch- ten zählten neben Österreich und den Siegermächten der Entente Frankreich, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Italien, die USA und Japan als as- soziierte Hauptmächte und die verbündeten, alliierten Mächte, darunter auch das Königreich SHS (→  Jugos- lawien ; Ivan →  Žolger), sowie die übrigen Nachfolge- staaten der Monarchie (Rumänien, Tschechoslowakei), aber auch weitere Staaten wie Belgien, China, Kuba, Griechenland, Nicaragua, Panama, Portugal und Siam. Das österreichische Parlament ratifizierte den Ver- trag am 17. Oktober 1919 (»unter feierlichem Protest vor aller Welt«). Der Vertrag umfasste u. a. Bestimmun- gen über die spezifischen Rechte der Minderheiten in Österreich und in den Nachfolgestaaten Tschechoslo- wakei, SHS-Staat und Rumänien, während mit Ungarn am 4. Juni 1920 der Vertrag von Trianon geschlossen wurde. Da die jugoslawische und rumänische Regie- rung aufgrund dieser Minderheiten-Bestimmungen unzufrieden waren, traten deren Regierungen zurück. Erst nach zusätzlichen Erklärungen und dem Druck des Vorsitzenden der Friedenskonferenz Georges Cle- menceau traten am 5. bzw. 9. Dezember 1919 auch das Königreich SHS und Rumänien bei. Zuvor waren auch die Bemühungen von Kanzler Renner, die ju- goslawisch-österreichische Grenze in einem bilateralen Vertrag zu regeln, gescheitert. Da in der provisorischen SHS-Volksvertretung eine Ratifizierung des Frie- densvertrags von Saint-Germain (ebenso wenig wie des Versailler Vertrages mit Deutschland) auf ordent- lichem Wege unmöglich erschien, erließ der Regent Alexander ein vorläufiges Gesetz mit der Veröffentli- chung im Amtsblatt am 16. Juni 1920. Das Parlament bestätigte die Unterzeichnung des Vertrages mit einer neuerlichen Abstimmung am 28. September 1920. Die Ratifizierungsurkunden der wichtigsten Signatarstaa- ten wurden am 16. Juli 1920 ausgetauscht, womit der Vertrag in Kraft trat und somit auch die Bestimmung über die dreimonatige Frist der Durchführung der →  Volksabstimmung in Kärnten/Koroška. Der Senat der USA verweigerte die Ratifizierung des Vertrages mit den darin enthaltenen Statuten des Völkerbundes, weshalb die USA am 24. August 1921 einen separaten Friedensvertrag schlossen. Der Vertrag regelte die österreichische Mitglied- schaft in den neu geschaffenen internationalen Orga- nisationen Völkerbund und Internationale Arbeitsor- ganisation, die Grenze der neuen Republik Österreich (einschließlich des Anschlussverbots an Deutschland und des Verbots des Namens »Deutschösterreich«), die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit den Nachbarstaaten und den Nachfolgestaaten der Habs- burgermonarchie, die Verpflichtung Österreichs, Repa- rationszahlungen zu leisten, und die Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen, das Verbot einer allgemeinen Wehrpflicht und die Begrenzung der Rüstung sowie ei- nes Berufsheeres auf eine Stärke von 30.000 Mann, die Transportrechte über österreichisches Territorium, die Einrichtung demokratischer und sozialer Rechte usw. Die territorialen Bestimmungen des Vertrags von Saint-Germain sahen unter anderem vor, dass Öster- reich das damals noch weitgehend slowenische Un- tere →  Gailtal/Spodnja Ziljska dolina und →  Villach/ Beljak behalten solle, Italien hingegen neben Südtirol auch das →  Val Canale/Kanaltal/Kanalska dolina und die ehemals Krainer Gemeinde Bela Peč (Weißenfels/ Fusine in Valromana) sowie u. a. das ehemalige Kron- land Litorale/Küstenland/Primorska mit →  Trieste/ Trst/Triest und Teile Dalmatiens und damit verbunden große slowenische (und kroatische) Bevölkerungsteile zugesprochen wurden, worüber ein eigener Friedens- vertrag (der Vertrag von Rapallo vom 12. November 1920) geschlossen werden sollte. Dem Königreich SHS wiederum wurde die →  Mežiška dolina (Mießtal) und die Gemeinde Jezersko (Seeland) zugesprochen sowie der südliche Teil des ehemaligen Kronlandes Steier- mark/Štajerska mit den Städten →  Maribor, →  Celje und Ptuj. Von der bestehenden Demarkationslinie wich die neue Grenze insofern ab, als Radkersburg/Radgona (am rechten Ufer der Mur bei Radkersburg) Österreich und das Apaško polje (Abstaller Feld) Jugoslawien zu- gesprochen wurden. Auch die übrigen Gebiete der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Cis- leithanien) wurden den unterschiedlichen Nachfolge- staaten zugesprochen.
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Subtitle
Von den Anfängen bis 1942
Volume
3 : PO - Ž
Authors
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
566
Categories
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. Lemmata Band 3 Po–Ž 1049
  2. Verzeichnis aller AutorInnen/BeiträgerInnen und ihrer jeweiligen Lemmata 1571
  3. Verzeichnis aller ÜbersetzerInnen und die von ihnen übersetzten Lemmata 1577
  4. Verzeichnis der BeiträgerInnen von Bildmaterial 1579
  5. Verzeichnis der Abbildungen 1580
  6. Synopsis (deutsch/English/slovensko) 1599
  7. Biographien der Herausgeber 1602
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