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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž
Page - 1410 -
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Page - 1410 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž

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1410 Vertrag von Saint-Germain Artikel 49 und 50 des Vertrags sahen eine →  Volks- abstimmung in einem Teil →  Südkärntens/Južna Koroška über dessen staatliche Zugehörigkeit vor, wobei zwei →  Abstimmungszonen vorgesehen wa- ren. Die südlichere Zone A mit dem →  Rosental/Rož einschließlich der →  Sattnitz/Gure bis zum Wörther- see/Vrbsko jezero und dem →  Jauntal/Podjuna mit →  Völkermarkt/Velikovec entsprach weitgehend dem als »slowenisch« betrachteten Wahlbezirk, aus dem im- mer auch slowenische →  Abgeordnete hervorgegangen waren (→  Wahlordnungen). Die nördlichere Zone B mit Klagenfurt/Celovec und Moosburger Hügelland/ Blatogradsko gričevje, in der durchaus auch Slowenen lebten, kam erst nach einer Mehrheit für Jugoslawien in der Zone A in Betracht (→  Ossiacher Tauern/Osojske Ture und Moosburger Hügelland/Blatogradsko gričevje →  Grenzfrage, →  Pfarrkarte der Diözese Gurk/Krška škofija 1924, →  Sprachgrenze). Die durch die Wasser- läufe Sattnitz/Jezernica, Glan/Glina und Gurk/Krka gezeichnete Zonengrenze teilte das →  Klagenfurter Feld/Celovško polje in zwei Teile. Das Ergebnis wurde durch »Stimmenmehrheit in einer jeden Zone als Gan- zes genommen bestimmt«. Mit dem Ausgang der Volksabstimmung am 10. Oktober 1920 fiel das gesamte Abstimmungsgebiet an Österreich. Die internationale Kommission für die Regelung der jugoslawisch-österreichischen Grenze (der Grenzregelungsausschuss nach Art. 29 in Verbin- dung mit Art. 48 des Friedensvertrages) wurde am 28. Juli 1920 in Paris konstituiert und traf am 12. August 1920 erstmals in →  Maribor zusammen. Am 12. Fe- bruar 1921 konnte der Ausschuss mit seiner Arbeit auch im Kärntner Sektor beginnen. Die Regierung des Königreiches SHS forderte angesichts des pro- jugoslawischen Ausgangs der Volksabstimmung in den Gemeinden südlich der Drau/Drava am 26. März 1921 von der Friedenskonferenz, die Grenze an der Drau/ Drava zu ziehen, doch blieb dies ohne Folgen. Die Grenzziehungskommission begann am 12. Juli 1921 die Grenzsteine in situ in den →  Karawanken/Kara- vanke (und in den Steiner Alpen/Kamniško-Savinjske Alpe) zu setzen. Aufgrund des Beharrens der Bewohner von Libeliče (Leifling) auf eine Eingliederung in den slowenischen Nationalstaat vollzog die Grenzkommis- sion im Herbst 1922 einen Territorialtausch und sprach im Gegenzug das mehrheitlich deutschsprachige und dünn besiedelte Rabenstein am linken Ufer der Drau/ Drava Österreich zu. Die Grenzziehungskommission beendete formell ihre Tätigkeit am 31. Oktober 1923. Bis 1923 wurde auch der Großteil der bilateralen, völkerrechtlichen Verträge über die Umsetzung der Bestimmungen des Vertrages von Saint-Germain über die Nachfolge der Habsburgermonarchie beschlossen : die Teilung der Güter und der Verbindlichkeiten ver- schiedener Rechtspersönlichkeiten (z. B. der staatlichen Banken, der Postdienste, der Eisenbahnen), die Teilung der ehemaligen Staatsschulden und die Regelung der österreichischen Reparationszahlungen an die Mächte der Entente und die Teilung der Archive (was in der Folge jedoch nie endgültig geregelt wurde). Ebenso wurde die Übertragung der Rechte und Anwartschaften aus den Pensionskassen, der Sozial- und der Unfallver- sicherung verschiedener Kategorien von Arbeitern und Angestellten beschlossen, ebenso die Übertragung der Firmensitze von Aktiengesellschaften. Zudem wurde die Zwangsverwaltung des Eigentums der Bürger der neu entstandenen Staaten wechselseitig abgeschafft. Für die in Österreich verbleibenden Kärntner (und steirischen) Slowenen waren jene Bestimmungen des Vertrags von Saint-Germain von Bedeutung, die den Schutz der sprachlichen, ethnischen und religiösen Minderheiten (Art. 62–69) regelten. Den Angehörigen der Minderheiten garantierte der Vertag die Gleich- berechtigung bei der Inanspruchnahme der demo- kratischen Freiheiten sowie einige besondere Rechte und Erleichterungen, die ihnen den Erhalt ihrer Be- sonderheiten (vor allem der Sprache) im privaten Be- reich ebenso wie in der Wirtschaft, im Pressewesen, bei öffentlichen Versammlungen und Organisationen, vor Gerichten, in Schulen, beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, im Berufsleben sowie bei der Verwendung öffentlicher Mittel für das Minderheitenschulwesen, für religiöse und Wohltätigkeitszwecke gewährleistete. Den Angehörigen der Minderheiten wurde das Recht zuerkannt, bei Missachtung ihrer Rechte unmittelbar beim Völkerbund Beschwerde einzulegen. Die einschlägigen Minderheitenbestimmungen aus »Abschnitt V. Schutz der Minderheiten« im Wortlaut : »Artikel 62.[ :] Österreich verpflichtet sich, daß die im gegenwärtigem Abschnitt enthaltenen Bestimmun- gen als Grundgesetze anerkannt werden, daß kein Ge- setz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mit diesen Bestimmungen im Widerspruch oder Ge- gensatz stehe und daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mehr gelte als jene. Artikel 63.[ :] Österreich verpflichtet sich, allen Ein- wohnern Österreichs ohne Unterschied der Geburt, Staatsangehörigkeit, Sprache, Rasse oder Religion
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Subtitle
Von den Anfängen bis 1942
Volume
3 : PO - Ž
Authors
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
566
Categories
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. Lemmata Band 3 Po–Ž 1049
  2. Verzeichnis aller AutorInnen/BeiträgerInnen und ihrer jeweiligen Lemmata 1571
  3. Verzeichnis aller ÜbersetzerInnen und die von ihnen übersetzten Lemmata 1577
  4. Verzeichnis der BeiträgerInnen von Bildmaterial 1579
  5. Verzeichnis der Abbildungen 1580
  6. Synopsis (deutsch/English/slovensko) 1599
  7. Biographien der Herausgeber 1602
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