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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž
Page - 1483 -
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Page - 1483 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž

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1483 Wahlkreise der Landtagswahlordnungen in Kärnten/Koroška ab 1849 Petek sowie Janez Starc, dem nach Mandatsverzicht am 22. Dezember 1933 Johann →  Ogris folgte) Das Landesverfassungsgesetz vom 14. Dezember 1934 mit welchem eine Landesverfassung für das Land Kärnten erlassen wird, beruhte auf der ständischen Maiverfas- sung 1934, die laut Walter/Maier selbst nie voll umgesetzt wurde. Sie stellte einen Bruch der Rechts- kontinuität dar (formal aufgehoben durch das Landesver- fassungsübergangsgesetz vom 18. Juni 1946 [LGBl. Nr. 1/1946], das mit dem 9. Dezember 1945 wirksam war). Sie war eine ständische Verfassung, die in der Präambel einen Bezug auf Gott enthielt (»Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht  …«). Laut Art.  14 bestand der Landtag aus Vertretern : »1. ge- setzlich anerkannter Kirchen- und Religionsgesellschaf- ten, 2. des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, 3. der Wissenschaft und der Kunst ; 4. der Berufsstände des Landes (Art. 108, Abs.  2, Verf. 1934). (2) Berufs- ständische Gruppen sind : a) die Land- und Forstwirt- schaft, b) die Industrie und der Bergbau, c) das Gewerbe, d) der Handel und Verkehr, e) das Geld-, Kredit- und Versicherungswesen, f) die freien Berufe und g) der öf- fentliche Dienst. (Art. 48, Abs. 4, Verf. 1934).« Art. 15. regelte die persönlichen Voraussetzungen für ein Mandat : »Mitglied des Landtages, im folgenden Landtagsabgeordneter genannt, kann jeder Bundesbür- ger sein, der das 26. Lebensjahr vollendet sowie seinen ordentlichen Wohnsitz in Kärnten hat und durch das im Artikel 16 vorgesehene Landesgesetz von der Mit- gliedschaft nicht ausgeschlossen ist. Personen, die in der bewaffneten Macht dienen oder berufsmäßig für sie Dienste leisten, ferner Staatsbedienstete, die im öf- fentlichen Sicherheitsdienste tätig sind, können nicht Mitglieder des Landtages sein (Art. 108, Abs.  3, Verf. 1934).« Art.  16 regelte den Vorgang der Ernennung : »(1) Die Zahl der Mitglieder des Landtages, ihre Verteilung auf die im Artikel 14 Absatz 1, bezeichneten kultu- rellen Gemeinschaften und auf die berufsständischen Hauptgruppen, die Art der Berufung der Mitglieder des Landtages sowie die Ausschließungsgründe von der Mitgliedschaft des Landtages, bzw. die Bestimmungen über Verlust der Mitgliedschaft, werden durch Lan- desgesetz mit der Maßgabe geregelt, daß jede Haupt- gruppe mindestens einen Vertreter erhält. Hiebei ist Vorsorge zu treffen, daß die Beschickung des Landtages nur mit vaterlandstreuen Mitgliedern gewährleistet ist weiters, daß bei Vertretung des Erziehungswesens die Elternschaft entsprechend berücksichtigt wird  …« Insbesondere enthielt Art. 16 Abs. 3 eine Regelung zur positiven Diskriminierung der Slowenen im Lande. Diese lautete : »Bei Ernennungen und Entsendun- gen der Mitglieder des Landtages ist die sprachliche →  Minderheit des Landes entsprechend zu berück- sichtigen.« Der ständestaatliche Landtag scheint nicht in der Nummerierung der Gesetzgebungsperioden auf. Nach Stergar (vgl. hic loco →  Abgeordnete, ethnopolitisch engagierte Slowenen) wurden 3 Slowenen am 1. No- vember 1934 in den Landtag entsandt : Karel →  Mikl und Albert →  Breznik als Vertreter der slowenischen Volksgruppe bzw. der slowenischen Landwirte und Prälat Rudolf →  Blüml als Vertreter der katholischen Kirche im Land. Mit dem →  »Anschluss« endet die Geschichte der formalen politischen Partizipation der Slowenen im Kärntner Landtag seit 1848/49, zumal die nachfolgen- den Wahlordnungen und Wahlkreiseinteilungen dies identitätsbewussten Slowenen de facto nicht ermög- lichten (→  Identitätsbewusstsein). Damit wurden die Slowenen aus einer höchst bedeutenden laizistischen und demokratischen, mit Prestige behafteten gesell- schaftlichen Position ausgeschlossen (→  Assimilanten oder →  Deutschtümler, Personen also, die ihre slowe- nische ethnische Identität oder Herkunft verleugneten, fanden sich durchaus noch in diesen Positionen, wirk- ten in der Regel aber aktiv nicht im Sinne der Verwirk- lichung der Grund- und Menschenrechte der Slowe- nen im Lande). Das bestärkte die latente Botschaft des →  Assimilationszwanges als condition sine qua non des gesellschaftlichen Aufstiegs. Erst ein Dreivierteljahr- hundert später, im März 2013, wurden wieder dekla- rierte SlowenInnen in den Kärntner Landtag gewählt. Archive : KLA. Quellen/Web : www.verfassungen.de/at/kaernten (Verfassungstexte, Anmerkungen zum Wirkungszeitraum u. Ä. kursiv) ; Stenographi- sche Protokolle des Kärntner Landtags ; Kaiserliches Patent vom 30. Dezember 1849, wodurch die Landesverfassung für das Herzogthum Kärnthen sammt der dazu gehörigen Landtags-Wahlordnung erlassen und verkündet wird. (RGBl. 8/1850) ; Kaiserliches Patent vom 26. Feb- ruar 1861 (»Februarpatent«), Anhang I : Grundgesetz über die Reichs- vertretung vom 26. Februar 1861 und Anhang I : Landes-Ordnung und Landtags-Wahlordnung für das Herzogthum Kärnthen vom 26. Februar 1861 (alle RGBl. 20/1861) ; Gesetz vom 10. Jänner 1867 (LWO- Novelle, LGBl. Kärnten 5/1867, V. Stück, S. 13  f.) ; Gesetz vom 20 Februar 1867 (LWO-Novelle, LGBl. Kärnten 11/1867) ; Gesetz vom 13. Jänner 1869 (LWO-Novelle, LGBl. Kärnten 4/1869) ; Gesetz vom 7. Dezember 1869 (LWO-Novelle, LGBl. Kärnten 40/1869) ; Gesetz vom 2. April 1873 (Novelle, RGBl. 40/1873) ; Gesetz vom 2. April 1873
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Volume 3 : PO - Ž
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Subtitle
Von den Anfängen bis 1942
Volume
3 : PO - Ž
Authors
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
566
Categories
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. Lemmata Band 3 Po–Ž 1049
  2. Verzeichnis aller AutorInnen/BeiträgerInnen und ihrer jeweiligen Lemmata 1571
  3. Verzeichnis aller ÜbersetzerInnen und die von ihnen übersetzten Lemmata 1577
  4. Verzeichnis der BeiträgerInnen von Bildmaterial 1579
  5. Verzeichnis der Abbildungen 1580
  6. Synopsis (deutsch/English/slovensko) 1599
  7. Biographien der Herausgeber 1602
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