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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Volume 5
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81 Kraft in sich fühlte, die gestörte Ordnung wieder herzustellen, verlangte er den Bann des heiligen Stuhles gegen diejenigen, welche das Gesetz mit Füßen traten. Um den Bedürfnissen seiner durch eigene Verschwendung geschädigten Schatzkammer abzuhelfen, ließ er jedes Jahr neues Geld, uud zwar immer schlechteres Prägen, verpachtete oder verpfändete selbst die Steuern den Juden und Jsmaeliteu, verschenkte die noch ver- bliebenen Burg- und Krondomänen und gab ganze Comitate in ewiges Erbeigenthum, um durch solche Freigebigkeit die mächtigen Herren zur Ausrüstung ihrer Kriegsscharen zu bewegen. Die Verschwendung des Königs ging so weit, daß der Papst sich berechtigt fühlte einzugreifen und ihm befahl, die seinem Krönungseide entgegen veräußerten königlichen Güter wieder einzuziehen, selbst wenn er geschworen habe, dieselben niemals wieder zurückzunehmen (1220). Als Andreas Befehl zur Rück- nahme der Burgdomänen gab und Commissäre zu diesem Behufe in die Comitate entsandte, versuchten die hierdurch bedrohten Herren die Durch- führung dieser Verordnung dadurch zu hintertreiben, daß sie zwischen dem alten König und seinem junggekrönten Sohn Bela Uneinigkeit hervorriefen. Der unterdrückte kleine Adel stellte sich auf Seite des nach Reformen drängenden jungen Königs und war entschlossen, seine Forderungen den reformfeindlichen Magnaten gegen- über mit bewaffneter Hand durchzusetzen. Um seinem Sturze und dem inneren Kriege vorzubeugen, war Andreas gezwungen, nachzugeben; er berief den Reichstag und erließ die Goldene Bulle , in welcher er die gesetzliche Ordnung wieder herstellte und die persönliche Freiheit und das Besitzrecht des Adels befestigte, indem er in dem Schlußsatz der Bulle dem Clerus und Adel das Recht einräumte, ohne als Rebellen zu gelten, zu widersprechen oder selbst Widerstand zu leisten, wenn der König oder seine Nachfolger sich gegen die Bestimmungen der Bulle vergehen sollten (1222). Diese Goldene Bulle bildete, ähnlich der sieben Jahre früher in England entstandenen UuAna ekarta, von jetzt an das Grundgesetz des Landes, dessen Befolgung der Palatin zu überwachen und auf welches jeder König bei der Krönung den Eid abzulegen hatte. Ungarn l. 6 Die Goldbulle König Andreas II.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Volume 5
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Übersichtsband, Ungarn (1)
Volume
5
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1888
Language
German
License
PD
Size
16.41 x 22.5 cm
Pages
532
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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