Seite - 81 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Bild der Seite - 81 -
Text der Seite - 81 -
81
Kraft in sich fühlte, die gestörte Ordnung wieder herzustellen, verlangte er den Bann des
heiligen Stuhles gegen diejenigen, welche das Gesetz mit Füßen traten.
Um den Bedürfnissen seiner durch eigene Verschwendung geschädigten Schatzkammer
abzuhelfen, ließ er jedes Jahr neues Geld, uud zwar immer schlechteres Prägen, verpachtete
oder verpfändete selbst die Steuern den Juden und Jsmaeliteu, verschenkte die noch ver-
bliebenen Burg- und Krondomänen und gab ganze Comitate in ewiges Erbeigenthum, um
durch solche Freigebigkeit die mächtigen Herren zur Ausrüstung ihrer Kriegsscharen zu
bewegen. Die Verschwendung des Königs ging so weit, daß der Papst sich berechtigt fühlte
einzugreifen und ihm befahl, die seinem Krönungseide entgegen veräußerten königlichen
Güter wieder einzuziehen, selbst wenn
er geschworen habe, dieselben niemals
wieder zurückzunehmen (1220).
Als Andreas Befehl zur Rück-
nahme der Burgdomänen gab und
Commissäre zu diesem Behufe in die
Comitate entsandte, versuchten die
hierdurch bedrohten Herren die Durch-
führung dieser Verordnung dadurch
zu hintertreiben, daß sie zwischen dem
alten König und seinem junggekrönten
Sohn Bela Uneinigkeit hervorriefen.
Der unterdrückte kleine Adel stellte
sich auf Seite des nach Reformen
drängenden jungen Königs und war
entschlossen, seine Forderungen den
reformfeindlichen Magnaten gegen-
über mit bewaffneter Hand durchzusetzen. Um seinem Sturze und dem inneren Kriege
vorzubeugen, war Andreas gezwungen, nachzugeben; er berief den Reichstag und erließ
die Goldene Bulle , in welcher er die gesetzliche Ordnung wieder herstellte und die
persönliche Freiheit und das Besitzrecht des Adels befestigte, indem er in dem Schlußsatz
der Bulle dem Clerus und Adel das Recht einräumte, ohne als Rebellen zu gelten, zu
widersprechen oder selbst Widerstand zu leisten, wenn der König oder seine Nachfolger sich
gegen die Bestimmungen der Bulle vergehen sollten (1222).
Diese Goldene Bulle bildete, ähnlich der sieben Jahre früher in England entstandenen
UuAna ekarta, von jetzt an das Grundgesetz des Landes, dessen Befolgung der Palatin
zu überwachen und auf welches jeder König bei der Krönung den Eid abzulegen hatte.
Ungarn l. 6
Die Goldbulle König Andreas II.
zurück zum
Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, Ungarn (1)
- Band
- 5
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1888
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.41 x 22.5 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch