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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Volume 5
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229 Gesetzartikel XXXI: 1723 die Städte Güns, Tyrnan, Eperies und Großwardein, beziehentlich etwas später statt der letzteren zum Zweck der Verbreitung des Katholicismus Debreeziu bestimmt wurden. Eines der nothwendigsten Erfordernisse der modernen Staaten — mit Ausnahme Englands — wurde das stehende Heer. Die ungarische Gesetzgebung nahm im Gesetz- artikel VIII: 1715 neben der früheren adeligen Jnsurrection und der aus Banderien bestehenden Heeresorganisation auch die neue Idee an und votirte im Princip die Kosten, deren coucrete Feststellung von Fall zu Fall sie jedoch dem jeweiligen Reichstag vorbehielt. Die Aufstellung der Truppen aus dem votirten Gelde sollte Sache des Königs sein. In der Regel ging die Ergänzung der Truppen auf dem Wege der Werbung vor sich. Wenn diese nicht ausreichte, votirte das Land eine gewisse Anzahl von Rekruten, welche auf die Jurisdictionen repartirt wurden und in der Regel — wie überall in der Welt — aus allerlei arbeitsscheuen, aber kriegstüchtigen wilden Elementen zusammengelesen und zum lebenslänglichen Militärdienste festgehalten wurden. In den letzten Jahren Karls III. bestand die ungarische Armee — abgerechnet die Grenz- und Localtrnppen — aus dem jetzigen 19. „Kronprinz-", 34. „Deutscher Kaiser-" und aus dem 51. Infanterie-, sowie aus acht Husarenregimentern, von denen heute noch fünf bestehen und als das 3., 4., 6., 8. und 9. Husarenregiment, hauptsächlich unter dem Namen der Ferdinand-, Alexander-, Württemberg-, Eobnrg- und Nikolaus-Husaren in unserer Geschichte sich einen unsterblichen Namen erwarben. Eben dieses Zeitalter war es auch, welches, die sich darbietende Gelegenheit einer Erneuerung der freien Königswahl verschmähend, dem lothringischen Herzogshause, den Nachkommen Karls, des Befreiers vou Ofen, den Weg zum ungarischen Thron öffnete. Die Nation hatte im Jahre 1687 das Erbfolgerecht des Mannsstammes der deutschen und spanischen Linie des Hauses Habsburg auf die ungarische Krone anerkannt. Aber schon im Jahre 1711 war Karl III. der einzige männliche Sprosse des Hanses. Als junger Mann konnte er noch auf männliche Leibeserben hoffen, doch war auch die Möglichkeit vorhanden, daß er nur Töchter hinterlassen werde wie sein verstorbener Bruder Josef I., und daß dann die unter seinem Scepter vereinigten Länder, je nach ihren besonderen Verfassungen, wie eine gelöste Garbe auseinanderfallen würden. Karl III. selbst hatte noch nicht endgiltig festgesetzt, was zur Sicherung der Einigkeit der Monarchie und der weiblichen Erbfolge geschehen solle, als auf dem Gebiete der ungarischen Krone der erste Schritt in dieser Richtung geschah. Als die kroatischen Stände am 9. März 1712 Abgeordnete zum ersten Preßbnrger Reichstag Karls III. wählten, erhob sich Baron Emerich Eszterhäzy (Eseszneker Linie), Bischof von Agram, Vetter Daniels, der ehemalige Pauliuer „Frater Emericus", eiu moderner Johannes Elemosynarius, der Millionen für
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Volume 5
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Übersichtsband, Ungarn (1)
Volume
5
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1888
Language
German
License
PD
Size
16.41 x 22.5 cm
Pages
532
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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