Seite - 229 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Bild der Seite - 229 -
Text der Seite - 229 -
229
Gesetzartikel XXXI: 1723 die Städte Güns, Tyrnan, Eperies und Großwardein,
beziehentlich etwas später statt der letzteren zum Zweck der Verbreitung des Katholicismus
Debreeziu bestimmt wurden.
Eines der nothwendigsten Erfordernisse der modernen Staaten — mit Ausnahme
Englands — wurde das stehende Heer. Die ungarische Gesetzgebung nahm im Gesetz-
artikel VIII: 1715 neben der früheren adeligen Jnsurrection und der aus Banderien
bestehenden Heeresorganisation auch die neue Idee an und votirte im Princip die Kosten,
deren coucrete Feststellung von Fall zu Fall sie jedoch dem jeweiligen Reichstag vorbehielt.
Die Aufstellung der Truppen aus dem votirten Gelde sollte Sache des Königs sein.
In der Regel ging die Ergänzung der Truppen auf dem Wege der Werbung vor sich.
Wenn diese nicht ausreichte, votirte das Land eine gewisse Anzahl von Rekruten, welche auf
die Jurisdictionen repartirt wurden und in der Regel — wie überall in der Welt — aus
allerlei arbeitsscheuen, aber kriegstüchtigen wilden Elementen zusammengelesen und zum
lebenslänglichen Militärdienste festgehalten wurden. In den letzten Jahren Karls III.
bestand die ungarische Armee — abgerechnet die Grenz- und Localtrnppen — aus dem
jetzigen 19. „Kronprinz-", 34. „Deutscher Kaiser-" und aus dem 51. Infanterie-, sowie
aus acht Husarenregimentern, von denen heute noch fünf bestehen und als das 3., 4., 6.,
8. und 9. Husarenregiment, hauptsächlich unter dem Namen der Ferdinand-, Alexander-,
Württemberg-, Eobnrg- und Nikolaus-Husaren in unserer Geschichte sich einen unsterblichen
Namen erwarben.
Eben dieses Zeitalter war es auch, welches, die sich darbietende Gelegenheit einer
Erneuerung der freien Königswahl verschmähend, dem lothringischen Herzogshause, den
Nachkommen Karls, des Befreiers vou Ofen, den Weg zum ungarischen Thron öffnete.
Die Nation hatte im Jahre 1687 das Erbfolgerecht des Mannsstammes der deutschen
und spanischen Linie des Hauses Habsburg auf die ungarische Krone anerkannt. Aber
schon im Jahre 1711 war Karl III. der einzige männliche Sprosse des Hanses. Als junger
Mann konnte er noch auf männliche Leibeserben hoffen, doch war auch die Möglichkeit
vorhanden, daß er nur Töchter hinterlassen werde wie sein verstorbener Bruder Josef I.,
und daß dann die unter seinem Scepter vereinigten Länder, je nach ihren besonderen
Verfassungen, wie eine gelöste Garbe auseinanderfallen würden. Karl III. selbst hatte noch
nicht endgiltig festgesetzt, was zur Sicherung der Einigkeit der Monarchie und der
weiblichen Erbfolge geschehen solle, als auf dem Gebiete der ungarischen Krone der erste
Schritt in dieser Richtung geschah. Als die kroatischen Stände am 9. März 1712
Abgeordnete zum ersten Preßbnrger Reichstag Karls III. wählten, erhob sich Baron
Emerich Eszterhäzy (Eseszneker Linie), Bischof von Agram, Vetter Daniels, der ehemalige
Pauliuer „Frater Emericus", eiu moderner Johannes Elemosynarius, der Millionen für
zurück zum
Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, Ungarn (1)
- Band
- 5
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1888
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.41 x 22.5 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch