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Fürsten. In Steyr herrschte die Gemeinde der Ritter, die mit ihren Thürmen die Stadt
erfüllte. Die Handwerker wurden in Linz erst 1438 znr Aufnahme der Rechnungen
und zur Besetzung der Schrauue zugelassen. Handel und Handwerk waren streng
geschieden. Niederlagsrechte und Straßenzwang mehrten den Erwerb der Bürger von
Steyr und Freistadt, das Recht der Bannmeile von Linz und Gmnnden verwehrte den
Bewohnern von Urfahr und Traundorf den Betrieb von Handel und Gewerbe. Die
Sensenschmiede von Kirchdorf nnd Weyr konnten ihr Eisen aus Eisenerz nur über
Steyr beziehe».
Deu Städten war ans der Straße über Zeyring nach Venedig zu handeln gestattet,
dem flachen Lande blieb die Kaufmannschaft untersagt. Dnrch zahlreiche Manthen an der
Donau und auf deu Straße» wurde der Handel dem Säckel des Landesfürsten uud des
Grundherrn zinsbar gemacht. Gegen auswärtige Willkür schützte sich der Bürger durch
Pfändung fremder Güter und durch Repressalien. Die Zünfte begrenzten genan die
Befugnisse des Handwerkes nnd der einzelnen Meister; die Beschan sicherte den Käufer
vor unsolider Waare. Alle diese Vorrechte und Beschränkungen hoben im Mittelalter den
Wohlstand der Bürgerschaft, welchen erst im XVI. Jahrhunderte die veränderte Richtung
des Verkehrs, die steigenden Kriegslasten und schließlich der Rückschlag der religiösen
Unruhen zum Sinke» gebracht haben.
Die geistige Bildung ist nicht mehr ausschließender Besitz des Clerus; der Humauis-
mns dringt schon in weitere Kreise, die bedeutendsten Lehrer an der Hochschule Wien sind
Oberösterreich entsprossen, so Johann von Gmnnden (gestorben 1442), der Verfasser
des ersten Kalendarinms: Georg von Penerbach (gestorben 1461), der Vorläufer
Regiomontans und Copernicus', der erste Erklärer der Elafsiker; Johauu Stabius vou
Steyr (gestorben 1522), der Geheimschreiber Kaiser Maximilians. Das Vorhandensein
von Schulen iu Städten und Märkten ist im XIV. und XV. Jahrhundert vielfach beglaubigt.
An der Schwelle der neueu Zeit steht Kaiser Maximilian I. Die moderne Staatsidee
rang nach Gestaltung; durch eine Ceutralregierung das lockere Gefüge seiner Erbländer
zn schließen, war des Kaisers unverrückbares Ziel. Waren auch seine Institutionen, wie
das 1501 zu E»»s eingesetzte Landregiment für die fünf niederösterreichischen Länder,
meist vergänglicher Natur, auf ihren Grundlagen hat gleichwohl der Großstaat Österreich
sich aufgebaut. Uuter ihn« ist das römische Recht in der Theorie, mit der Landgerichts-
ordnnng seines Nachfolgers Ferdinand für das Land ob der Enns 1559 auch in der
Praxis zur Herrschaft gelangt.
Die Ansschußlaudtage, vom Kaiser zur schuellereu Befriedigung seiner Geld-
bedürfnisse berufen, wurden von den Ständen benützt, nm das Recht der Kriegführung
von ihrem Willen abhängig zu machen.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Oberösterreich und Salzburg, Volume 6
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Oberösterreich und Salzburg
- Volume
- 6
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1889
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 17.03 x 24.86 cm
- Pages
- 650
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch