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wegen zu Brenn- oder Kohlholz verarbeitet zu werden. Im Übrigen wird es der Natur
überlassen, für deu Nachwuchs zu sorgen. Liegt der Wald weiter ab vom Gehöfte, so ist
der Bauer vielleicht zu bequem, denselben zu schneiteln; brancht er aber Geld, so wird das
verkäufliche Holz dem Walde entnommen ohne Rücksicht auf Wiederverjüngung oder
Bodenschutz. So wird der Waldboden systematisch seiner Reproductionskrast beraubt, bis
er von Waldbeerengesträuch überwuchert ist.
Nicht besser geht es jeueu Waldflächen der bäuerlichen Besitzer, welche vermöge
ihrer Bodenkraft und örtlichen Lage geeignet sind, zeitweilig der landwirthschaftlichen
Benutzung unterzogen zu werden; diese werden der Brandwirthschaft unterzogen, das heißt,
die Bäume werden im zehn- bis fünfzehnjährigen Umtriebe im Monat Mai auf die Wurzel
gesetzt oder steheud geschält uud entgipfelt. Das gewonnene Holzmateriale wird, soferne
es stark genug ist, um Brenn- oder Kohlholz zu liefern, dieser Verwendung vorbehalten,
der Rest aber auf der Schlagfläche zum Trocknen ausgebreitet, um am Ende des Monats
Juli oder anfangs August bei trockenem Wetter verbrannt zu werden. Natürlich verbrennt
bei dieser Manipulation nicht nur das ausgebreitete Holz, sondern auch die Humusschichte,
welche sich in dem jungen Waldbestande während seiner kurzen Lebensdauer auf der
Bodeufläche angesammelt hat; dies alles gewährt eine Dünguug für den nun folgenden
ein- oder mehrjährigen Fruchtbau, dem solange Viehweide folgt, bis die gütige Natur auf
der Fläche einen neuen jungen Holzbestand erzieht, welcher den Eigenthümer in die Lage
versetzt, deu Lauf der beschriebeneu Wirthschaft zu wiederholen uud den Boden mehr und
mehr ertragslos zu machen. Nennt ein derartiger Waldbesitzer eine Alpe, das heißt eine
Weide mit untergeordnetem Holzwnchse, sein Eigen, so scheint ihm dort jede Holzpflanze
mit Ausnahme einiger sogenannten Standfichten, die seinem Weidevieh Schutz gegen
Sonnenbrand uud Unwetter gewähren, oder mit Ausnahme des einen oder anderen
Waldschopfes, der dnrch Terrainverhältnisse dem Vieh unzugänglich ist, verderblich, uud
er ist eifrig bemüht, jede angeflogene Fichte, Lärche, namentlich aber jede Zirbelkiefer zu
beseitigen. Sie werde» alle, als die Weide verdämmend, ausgerissen und auf der Weide-
fläche zum Vertrocknen liegen gelassen. Tritt der Holzanwuchs zu massenhaft auf und wird
das Ausreißen der Pflanzen dem Bauer zu zeitraubend, so greift er zn der eigens dazn
constrnirten Staudensense und führt mit dieser den Massenmord der Waldpflanzen aus.
Wächst ihm aber auch diese Arbeit über deu Kopf oder hat er das Vertilgen einzelner
junger Stämmchen übersehen und sind diese zu jungen Bäumen herangewachsen, so
ringelt er dieselben im Frühjahr, das heißt, er beraubt sie eines Theiles ihrer Rinde
nnd bringt sie so zum Absterben, ohne für ihre Entfernung von der Weidefläche zn
sorgen. Dem Kleingrundbesitzer und Keuschler im Hügel- und Flachland muß der Wald
ähnliche Dienste leisten wie seinem Standesgenossen im Gebirge, nur mit dem Unterschied,
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Steiermark, Volume 7
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Steiermark
- Volume
- 7
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1890
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.09 x 22.51 cm
- Pages
- 432
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch