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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Steiermark, Band 7
Seite - 373 -
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373 wegen zu Brenn- oder Kohlholz verarbeitet zu werden. Im Übrigen wird es der Natur überlassen, für deu Nachwuchs zu sorgen. Liegt der Wald weiter ab vom Gehöfte, so ist der Bauer vielleicht zu bequem, denselben zu schneiteln; brancht er aber Geld, so wird das verkäufliche Holz dem Walde entnommen ohne Rücksicht auf Wiederverjüngung oder Bodenschutz. So wird der Waldboden systematisch seiner Reproductionskrast beraubt, bis er von Waldbeerengesträuch überwuchert ist. Nicht besser geht es jeueu Waldflächen der bäuerlichen Besitzer, welche vermöge ihrer Bodenkraft und örtlichen Lage geeignet sind, zeitweilig der landwirthschaftlichen Benutzung unterzogen zu werden; diese werden der Brandwirthschaft unterzogen, das heißt, die Bäume werden im zehn- bis fünfzehnjährigen Umtriebe im Monat Mai auf die Wurzel gesetzt oder steheud geschält uud entgipfelt. Das gewonnene Holzmateriale wird, soferne es stark genug ist, um Brenn- oder Kohlholz zu liefern, dieser Verwendung vorbehalten, der Rest aber auf der Schlagfläche zum Trocknen ausgebreitet, um am Ende des Monats Juli oder anfangs August bei trockenem Wetter verbrannt zu werden. Natürlich verbrennt bei dieser Manipulation nicht nur das ausgebreitete Holz, sondern auch die Humusschichte, welche sich in dem jungen Waldbestande während seiner kurzen Lebensdauer auf der Bodeufläche angesammelt hat; dies alles gewährt eine Dünguug für den nun folgenden ein- oder mehrjährigen Fruchtbau, dem solange Viehweide folgt, bis die gütige Natur auf der Fläche einen neuen jungen Holzbestand erzieht, welcher den Eigenthümer in die Lage versetzt, deu Lauf der beschriebeneu Wirthschaft zu wiederholen uud den Boden mehr und mehr ertragslos zu machen. Nennt ein derartiger Waldbesitzer eine Alpe, das heißt eine Weide mit untergeordnetem Holzwnchse, sein Eigen, so scheint ihm dort jede Holzpflanze mit Ausnahme einiger sogenannten Standfichten, die seinem Weidevieh Schutz gegen Sonnenbrand uud Unwetter gewähren, oder mit Ausnahme des einen oder anderen Waldschopfes, der dnrch Terrainverhältnisse dem Vieh unzugänglich ist, verderblich, uud er ist eifrig bemüht, jede angeflogene Fichte, Lärche, namentlich aber jede Zirbelkiefer zu beseitigen. Sie werde» alle, als die Weide verdämmend, ausgerissen und auf der Weide- fläche zum Vertrocknen liegen gelassen. Tritt der Holzanwuchs zu massenhaft auf und wird das Ausreißen der Pflanzen dem Bauer zu zeitraubend, so greift er zn der eigens dazn constrnirten Staudensense und führt mit dieser den Massenmord der Waldpflanzen aus. Wächst ihm aber auch diese Arbeit über deu Kopf oder hat er das Vertilgen einzelner junger Stämmchen übersehen und sind diese zu jungen Bäumen herangewachsen, so ringelt er dieselben im Frühjahr, das heißt, er beraubt sie eines Theiles ihrer Rinde nnd bringt sie so zum Absterben, ohne für ihre Entfernung von der Weidefläche zn sorgen. Dem Kleingrundbesitzer und Keuschler im Hügel- und Flachland muß der Wald ähnliche Dienste leisten wie seinem Standesgenossen im Gebirge, nur mit dem Unterschied,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Steiermark, Band 7
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Steiermark
Band
7
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1890
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.09 x 22.51 cm
Seiten
432
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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