Page - 139 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Das Küstenland, Volume 10
Image of the Page - 139 -
Text of the Page - 139 -
139
unter die karolingische Herrschaft machten den Untergang des alten Municipalsystems
und die Festiguug des neuen Lehenswesens unvermeidlich. Immerhin aber erhielten sich
trotz des um sich greifenden Fendalwesens in den istrischen Städten noch einige municipale
Ämter und Einrichtungen und mit ihnen jener Geist der Autonomie, aus welchem sich in der
Folge mit dem Wechsel der politischen Zustände die freien Gemeinden kräftig entwickelten.
Wenn für die Landgemeinden Jstriens das VII. und VIII. Jahrhundert infolge
der wiederholte» Einfälle der Slaven, Avaren und Longobarden verhängnißvoll geworden
waren, so war die zweite Hälfte des IX. und das ganze X. Jahrhundert nicht weniger
traurig für die Seestädte, und zwar wegen der Seeräubereien der Kroaten, Narentaner und
Sarazenen, welche nicht nur das offene Land verwüsteten, sondern auch die befestigten
Städte plünderten und in Brand steckten. Ossero, Cittanova, Umago, Rovigno und Mnggia
wurden von ihnen gebrandschatzt. Einen tödtlichen Schlag erlitt dadurch der Seehandel, die
einzige Quelle des Wohlstandes, die noch der Provinz seit dem Tage übrig geblieben war,
an dem durch den Untergang der Macht Roms der Landhandel ganz aufgehört hatte. Daß
das Meer von jenen Piraten gesäubert werde und wieder für die Seefahrer sicher sei, lag
aber nicht nur im Interesse der Jstrier, sondern auch in jenem der Republik Venedig, der
dies auch gelang.
Die qnarnerischen Inseln hatten, obwohl noch immer unter der Oberhoheit der
griechischen Kaiser, welche von „Prioren" vertreten wurden, im Jahre 879 beschlossen,
den Kroaten Tribut zu zahlen, um vou ihren Beutezügen verschont zu bleiben; als die
Piraten jedoch von dem Dogen besiegt worden waren, schlössen sich jene enger an Venedig
an. Im Jahre 998 schwuren sie der Republik Treue uud sicherten ihr von 1018 an einen
jährlichen Tribut zu. Ebenso erging es den anderen Küstenstädten, welche unter den
damaligen Verhältnissen ihren Handel und ihren Besitz nur dann sichern konnten, wenn
sie sich unter den Schutz der venetianischen Flagge begaben; daher hatte auch Eapodistria
im Jahre 932 dem Dogen jährlich 100 Krüge Wein, unter dem Titel eines Ehrengeschenkes,
versprochen. Aber die Veuetianer, in deren Hände ein guter Theil des istrischen Handels
gekommen war und welche zahlreiche Besitzungen auf der Halbinsel hatten, verlangten, daß
auch die Jstrianer die Schiffe, welche an ihrer Küste Handel trieben, respectirten. Daraus
ergaben sich Reibungen, welche Wintherins, Markgraf von Jstrien und Vasall des Königs
Hugo von Italien, benützte, nm den Venetianern gegenüber feindselig aufzutreten (933).
Als diese jedoch jede Handelsbeziehung mit Jstrien abbrachen, mußte er ihnen nicht nnr
vollständige Handelsfreiheit gewähren, sondern auch versprechen, die istrischen Schiffe nicht
gegen Venedig zu gebrauchen.
Im Jahre 952 wurde Jstrien als Theil der frianlischen Mark von Otto I. unter
die Oberhoheit Baierus, im Jahre 976 von Otto II. unter die Kärntens gestellt; später
back to the
book Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Das Küstenland, Volume 10"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Volume 10
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Das Küstenland
- Volume
- 10
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1891
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.63 x 22.44 cm
- Pages
- 390
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch