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begegnete, zuinal es den Habsburgern an einer eigenen Seemacht gebrach. Auch die
osmanischen Verhältnisse hemmten die Actionsfreiheit der im Osten und Südosten so vielfach
bedrohten Monarchie.
Eine freie Bahn für die Entwicklung von Seewesen und Schiffahrt in der Adria
wurde erst geschaffen, als am Ausgang des XVII. Jahrhunderts das Osmanenthnm
überall zurückgeworfen worden war. Nun wurde die Pforte durch feste Verträge gebuudeu
nnd für die handelspolitischen Beziehungen zur Levante eine sichere Grnndlage geschaffen.
Von jener Zeit rührt auch die planmäßige Pflege des Seeverkehrs her: höhere Gesichts-
punkte kamen zur Geltung und die Erkenntniß drang durch, daß die Freiheit der Adria
durchgesetzt werden müsse. Sicherlich hat den frischen Geist, der sich nunmehr geltend
machte, nicht wenig der Umstand wachgeruseu, daß Kaiser Karl VI. vor dem Tode seines
Bruders Josef I. in Spanien geherrscht und in diesem Lande die Wichtigkeit des See-
wesens in ihrer ganzen Tragweite kennen gelernt hatte. Blieb auch Spanien selbst deni
Hause Österreich nicht erhalten, so behielt letzteres doch einen Theil der spanischen Erbschaft
in Italien nnd den Niederlanden und wnrde dadurch dem Strome des großen Weltverkehrs
noch näher gerückt. Karl VI. ging entschieden mit der Absicht um, den heimischen Seehandel
zn entwickeln. Zu diesem Ende führte er zwei höchst wichtige Maßregeln durch. Zunächst
erklärte er durch das Patent vom 2. Juni 1717, daß er jede den Schiffen seiner Unter-
thanen zugefügte Belästigung so ahnden werde, als ob sie einer seiner Provinzen selbst
widerfahren wäre; ferner erhob er durch das Patent vom 18. März 1719 Trieft zum
Freihafen, da dessen Lage den weitausblickenden kaiserlichen Plänen günstig erschien.
Dort war ja eine gute Verbindung mit dem Hinterlande möglich, anch waren in der Stadt
die Grundlagen cvmmerciellen und maritimen Lebens bereits vorhanden. Karl VI. sorgte
aber auch durch eiue Reihe anderer Einrichtungen für die weitere Entwicklung jener grund-
legenden Maßregel: so durch Anlage von Straßen, durch Vorschriften über Zollwesen
nnd Waarenmagazine, durch Gesetze über das Gerichtsverfahren in Handelssachen, durch
Ordnung des Hafendienstes und des im Znsammenhang damit stehenden Seesanitäts-
wesens. Er ließ in Trieft anch ein Seelazareth erbauen, welches nach ihm benannt wnrde
nnd noch hente, wenn anch anderen Zwecken dienend, besteht. Er suchte ferner fremde
Kanflente heranzuziehen, nm deren Erfahrung und Capitalskrast dem heimischen Handel
nutzbar zu machen. Die „Orientalische Compagnie", welche er nach dem Vorbilde ähnlicher
glänzend entfalteter Institutionen Englands und Hollands (1719) gründete, sollte den
Handel, namentlich mit dem Osten, im großen Stil treiben und nach allen Seiten Impulse
gebe». Die Compagnie, die anfangs einen großen Anlauf nahm und der eine bedeutende
Zukunft befchiedeu schien, hatte bald mit Schwierigkeiten aller Art zn kämpsen, zum Theil
weil man dieser Schöpfung nicht das richtige Verständniß, vielfach sogar Neid und Übel-
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Volume 10
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Das Küstenland
- Volume
- 10
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1891
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.63 x 22.44 cm
- Pages
- 390
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch