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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (1), Volume 14
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245 Vollziehung der Strafe an Leib und Leben; dazu kam die Gütercoufiscation mit Verlust der Freiheit, der die ganze Familie traf, oder mit Landesverweisung. Das slavische Güterrecht baut sich auf der Familiengenossenschaft auf, die da war ein Verein der durch Blutsverwandtschaft und durch Aufnahme untereinander verbundener Individuen. Das liegende Gut (cköäina) bestand in ackerbaren Grundstücken und in Weide- plätzen (obeiiia). Nach Auflösung der Familien- oder Dorfgenossenschaften waren es die Weidegründe, welche nach wie vor gemeinsames Eigen der Insassen oder Nachbarn (souseäe) verblieben. Das Ackerland trug Getreide (ödoZi) ein, die Weidegründe dienten zur Thiernutzung (statek); beide Worte bedeuten heute das Gehabe, das Vermögen. Die liegenden Güter waren im vorhinein zur Erhaltung der Angehörigen einer Familie bestimmt; Arme gab es nicht, arm war nur der wegen Missethat Ausgestoßene — der Böse, der Arme). Vererbungen kamen thatsächlich nicht vor, dagegen waren Theilungen des Eigen zulässig. Dies waren die Gütergemeinschaften (spolk^), welche bis auf die Neuzeit in vielen Adelsfamilien vorhielten und ihnen sicheren Schutz sowohl gegen Verarmung als gegen Heimfälligkeiten boten. Um nun auf die kirchlichen Verhältnisse überzugehen, so darf man den Premysliden die Anerkennung nicht versagen, daß sie in der Förderung des Christenthums, im Bau von Gotteshäusern, in der Gründung und Ausstattung von Klöstern außerordentlichen Eifer an den Tag legten. Dieser Anregung folgten auch Adel und Volk, wenn auch so manche Gebräuche heidnischen Ursprungs im Volke noch lange fortlebten. Das Bisthum Prag umfaßte Böhmen und Mähren, bis in der zweiten Hälfte des XI. Jahrhunderts für Mähren das Olmützer Bisthum errichtet wurde. Der Bischof von Prag wurde ursprünglich vom Landesfürsten vorgeschlagen und von der Geistlichkeit im Verein mit der Landesgemeinde angenommen oder abgelehnt. Der Gewählte wurde vom Landesfürsten an den Kaiserhof entsendet, um aus deu Händen des Kaisers die Investitur zu empfangen, worauf die Ordination durch den Mainzer Metropoliten folgte. Zurückgekehrt, wurde er feierlichst zur bischöflichen Kirche auf der Prager Burg geleitet und dort eingesetzt. Der Bischofzehent bestand in der Abgabe von Getreide, welches die Archidiacone einsammelten. In kirchlicher Beziehung war das Land in Archidiaconate eingetheilt, während bei den einzelnen Kirchen Plebane oder Parochen das geistliche Amt versahen. Die Decanate kamen erst im XIII. Jahrhundert auf. Die slavische Liturgie war in Böhmen, trotzdem das mährische Erzbisthum ein- gegangen und das Prager Bisthum ganz ans lateinische Art eingerichtet war, noch lange nicht in Vergessenheit gerathen, ja sie erhielt eine neue Stütze an dem etwa 1031 gegründeten Benedictinerkloster zu Säzawa, dessen erster Abt der in der slavischen Kirchen- schule auf dem Vysegrad erzogene Prokop war.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (1), Volume 14
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Böhmen (1)
Volume
14
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1894
Language
German
License
PD
Size
15.78 x 21.93 cm
Pages
634
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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