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Derselben war zweifellos das persönliche Verhältniß der für den Kaiser arbeitenden
Künstler ungemein förderlich, denen für besondere Leistungen wiederholt Beweise der
Anerkennung und Werthfchätzuug zutheil wurden. An dem Hofe Karls IV. trat die
Bestellung von Hofkünstlern in einer Weise, wie sie bei keinem anderen weltlichen Fürsten
des Zeitalters sich findet, zum ersten Mal in den Vordergrund. Er beschäftigte die Hof-
maler Nikolaus Wurmser von Straßburg und Theodorich, den Hofsteinschleifer Johann
und den Hofgoldschmied Meister Hanusch; er iuterveuirte persönlich bei der Berufung der
beiden Prager Dombaumeister Matthias vou Arras und Peter Parler von Gmünd, gab
den Neustädter Schildern wichtige Privilegien und schenkte der Prager Goldschmiede-Jnnnng
die Reliquien ihres Zunftpatrones, nämlich Insel und Riug des heiligen Eligius. Lag dariu
eine besondere kaiserliche Anerkennung der ersprießlichen Thätigkeit solcher Verbände, so
offenbarte sich die Beachtung einer hervorragenden Künstlerpersönlichkeit nicht minder
darin, daß nnter die Büsten auf der Triforiumsgallerie des Prager Doms, welche das
Andenken an alle hervorragenden Förderer des großartigen Werkes der Nachwelt über-
liefern sollten, neben den Persönlichkeiten des Herrscherhauses, den Erzbischöfen und Ban-
infpectoren auch die beiden ebengenannten Dombanmeister aufgenommen wurden. Die stets
mehr zu Ansehen gelangenden Künstler, welche sich als wichtige Factoren in der Entwick-
lung bürgerlicher Verhältnisse zu fühlen begannen, folgten dem Zuge inuuugsmäßiger
Organisation, der in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts beim Handwerk immer
deutlicher hervortrat. Wie die Goldschmiede schon 1324 unter König Johann, so organisirten
sich bereits 1348 die Prager Maler zu einer, gewisse Normen beobachtenden Zeche und
erlaugten 1365 die Neustädter Schilder besondere Begünstigungen.
Diese allgemeinen Verhältnisse führten auch dazu, daß der Künstler bei Übernahme
eines Auftrages Rechte und Pflichten genau abgrenzen ließ. So bezog znm Beispiel der
Dombaumeister Peter Parler nach dem aus den Wocheurechuuugeu nachweisbaren
Vertrage wöchentlich 56 Groschen, jährlich ein Sommer- und eiu Winterkleid im Werthe
von je vier Schock Prager Groschen und besondere Bezahlung für jede eigenhändige Arbeit
oder für nothwendige Intervention bei wichtigen Geschäften, während er sich um Beschaffung
des Materiales, die Instandhaltung der Werkzeuge und dergleichen nicht zu bekümmern
hatte, da dies dem Bauherrn zufiel. Die klare Feststellung der dem Banherrn und dem
Baumeister zukommenden Obliegenheiten war, wie zum Beispiel der 1369 zwischen dem
Neuhauser Minoritenconvent und den Steinmetzen Nikolaus uud Andreas geschlossene
Vertrag betreffs der Erbauung eines Kreuzganges nach dem Muster jenes im Augustiner-
Chorherrenstift Wittingan darthut, im ganzen Lande in gleicher Weise gebräuchlich.
Einem alle Einzelheiten genau festsetzende» Vertragsabschluß reihte sich natnrgemäß
ein iu festen, sicher bestimmbaren Bahnen sich bewegender Baubetrieb an, dessen kleinste
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Böhmen (2), Volume 15
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Böhmen (2)
- Volume
- 15
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1896
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.07 x 22.35 cm
- Pages
- 708
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch