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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (2), Band 15
Seite - 228 -
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228 Derselben war zweifellos das persönliche Verhältniß der für den Kaiser arbeitenden Künstler ungemein förderlich, denen für besondere Leistungen wiederholt Beweise der Anerkennung und Werthfchätzuug zutheil wurden. An dem Hofe Karls IV. trat die Bestellung von Hofkünstlern in einer Weise, wie sie bei keinem anderen weltlichen Fürsten des Zeitalters sich findet, zum ersten Mal in den Vordergrund. Er beschäftigte die Hof- maler Nikolaus Wurmser von Straßburg und Theodorich, den Hofsteinschleifer Johann und den Hofgoldschmied Meister Hanusch; er iuterveuirte persönlich bei der Berufung der beiden Prager Dombaumeister Matthias vou Arras und Peter Parler von Gmünd, gab den Neustädter Schildern wichtige Privilegien und schenkte der Prager Goldschmiede-Jnnnng die Reliquien ihres Zunftpatrones, nämlich Insel und Riug des heiligen Eligius. Lag dariu eine besondere kaiserliche Anerkennung der ersprießlichen Thätigkeit solcher Verbände, so offenbarte sich die Beachtung einer hervorragenden Künstlerpersönlichkeit nicht minder darin, daß nnter die Büsten auf der Triforiumsgallerie des Prager Doms, welche das Andenken an alle hervorragenden Förderer des großartigen Werkes der Nachwelt über- liefern sollten, neben den Persönlichkeiten des Herrscherhauses, den Erzbischöfen und Ban- infpectoren auch die beiden ebengenannten Dombanmeister aufgenommen wurden. Die stets mehr zu Ansehen gelangenden Künstler, welche sich als wichtige Factoren in der Entwick- lung bürgerlicher Verhältnisse zu fühlen begannen, folgten dem Zuge inuuugsmäßiger Organisation, der in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts beim Handwerk immer deutlicher hervortrat. Wie die Goldschmiede schon 1324 unter König Johann, so organisirten sich bereits 1348 die Prager Maler zu einer, gewisse Normen beobachtenden Zeche und erlaugten 1365 die Neustädter Schilder besondere Begünstigungen. Diese allgemeinen Verhältnisse führten auch dazu, daß der Künstler bei Übernahme eines Auftrages Rechte und Pflichten genau abgrenzen ließ. So bezog znm Beispiel der Dombaumeister Peter Parler nach dem aus den Wocheurechuuugeu nachweisbaren Vertrage wöchentlich 56 Groschen, jährlich ein Sommer- und eiu Winterkleid im Werthe von je vier Schock Prager Groschen und besondere Bezahlung für jede eigenhändige Arbeit oder für nothwendige Intervention bei wichtigen Geschäften, während er sich um Beschaffung des Materiales, die Instandhaltung der Werkzeuge und dergleichen nicht zu bekümmern hatte, da dies dem Bauherrn zufiel. Die klare Feststellung der dem Banherrn und dem Baumeister zukommenden Obliegenheiten war, wie zum Beispiel der 1369 zwischen dem Neuhauser Minoritenconvent und den Steinmetzen Nikolaus uud Andreas geschlossene Vertrag betreffs der Erbauung eines Kreuzganges nach dem Muster jenes im Augustiner- Chorherrenstift Wittingan darthut, im ganzen Lande in gleicher Weise gebräuchlich. Einem alle Einzelheiten genau festsetzende» Vertragsabschluß reihte sich natnrgemäß ein iu festen, sicher bestimmbaren Bahnen sich bewegender Baubetrieb an, dessen kleinste
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (2), Band 15
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Böhmen (2)
Band
15
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1896
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.07 x 22.35 cm
Seiten
708
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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