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Das Wäschewechseln kann gleichfalls Unheil stiften. Hat das neugeborene Kind Zähne, so
zieht man sie ihm aus. In das erste Bad wird Milch gemischt, das macht das Kind schön.
Zu gleichem Zwecke wäscht sich der Pathe, sobald er dieses Amt übernommen hat. Wem
mehrere Pathenkinder gestorben sind, der wird nicht zu Gevatter gebeten. Vor dem
Kirchgang wirft die Pathin, wenn sie die Schwelle des Hauses überschreitet, Eßzeug
über den Kopf hinter sich. Heimgekehrt, legt man den Täufling in einen Winkel nnd
verrichtet geschwind irgend eine Arbeit, damit das Kind emsig werde. Ein weiblicher
Säugling wird in einen Bienenkorb gethan, um seinerzeit viele Freier zu haben. Ein
Kind darf man nicht zum Fenster hinausreichen, sonst haschen es die Bösen; wenn man
über eines hinwegschreitet, wächst es nicht. Zwei Säuglinge gleichen Geschlechtes uud
Alters darf eine Frau nicht gleichzeitig stillen. Während des ersten Jahres wird das
Kind nicht gekämmt und gebürstet, da es sonst an Kopfweh leiden wird; schneidet man
ihm das Haar, so wird es dickköpfig. Trifft es der Regen, so kriegt es Sommersprosse»;
schlägt man es auf den Mund, so ist Zahnschmerz die Folge. Auch ist es nicht rathfani,
mit einem Besen danach zu schlagen. Die Nägel werden ihm nicht abgeschnitten, sondern
abgekaut, weil es sonst diebische Hände kriegt. Entwöhnt wird es am besten im Fasching,
damit es stets lustig sei, oder am St. Johannestag, znr Kirschenreife, damit es ebenso
rothbackig werde. Kleider darf mau ihm nicht anmessen, sonst wächst es nicht, und flicken
darf man sie ihm am Leibe auch nicht, sonst wird es vergeßlich. Verzehrt das Kind einen
Schweinsrüssel, so wird es im Alter alles umwerfen und zerbrechen. So viel Schritte das
Mädchen mit einem bloßen Fuß thut, so viele Jahre wird sie auf einen Freier warten
müssen; der Knabe bekommt ebenso oft die Rnthe. Wenn das Kind als erste Fleischspeise
Vogelfleisch ißt, kriegt es eine gute Stimme.
Hochzeit. Der Jüngling läßt sich mit 18 Jahren in die „Burschenschaft" auf-
nehmen und hat nun das Recht, „fenfterln" zu gehen. Ist er mit seiner Erwählten einig
geworden, so fragt er erst selbst bei ihren Eltern an und schickt, wenn deren Bescheid
ermunternd geklungen, seinen Vater zur eigentlichen Brautwerbung („Bittlschaft"). Nun
wird ein Tag zum „Gwißmacheu", das heißt znrAnordnnng derVermögensfrage vereinbart.
Diesem folgt ein Mahl, bei dem die Verlobten Geschenke tauschen. Vor der Trauung schickt
an manchen Orten der Bräutigam der Braut ein Paar Schuhe, diese hinwieder dem
Bräutigam ein Hemd. Die Hochzeit selbst hat wenig Eigenthümliches. Hie nnd da zieht
die Braut eiu zerrissenes Hemd oder einen löcherigen Strumpf an, um reich zu werden.
Anderswo zündet man, wenn eins der Verlobten nicht tadelfrei ist, auf seiner Seite die
Altarkerze nicht an. Zum Tanz erscheinen dieFrennde des Bräutigams zuweilen vermummt.
Wenn die junge Frau das Haus zum ersten Male betritt, schneidet sie mit hölzernen«
Messer einen Brodlaib an nnd hebt die Schnitte auf; der obere Theil gehört dem Manne,
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (4), Volume 16
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (4)
- Volume
- 16
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1896
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.18 x 21.71 cm
- Pages
- 616
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch