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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (4), Band 16
Seite - 398 -
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398 Das Wäschewechseln kann gleichfalls Unheil stiften. Hat das neugeborene Kind Zähne, so zieht man sie ihm aus. In das erste Bad wird Milch gemischt, das macht das Kind schön. Zu gleichem Zwecke wäscht sich der Pathe, sobald er dieses Amt übernommen hat. Wem mehrere Pathenkinder gestorben sind, der wird nicht zu Gevatter gebeten. Vor dem Kirchgang wirft die Pathin, wenn sie die Schwelle des Hauses überschreitet, Eßzeug über den Kopf hinter sich. Heimgekehrt, legt man den Täufling in einen Winkel nnd verrichtet geschwind irgend eine Arbeit, damit das Kind emsig werde. Ein weiblicher Säugling wird in einen Bienenkorb gethan, um seinerzeit viele Freier zu haben. Ein Kind darf man nicht zum Fenster hinausreichen, sonst haschen es die Bösen; wenn man über eines hinwegschreitet, wächst es nicht. Zwei Säuglinge gleichen Geschlechtes uud Alters darf eine Frau nicht gleichzeitig stillen. Während des ersten Jahres wird das Kind nicht gekämmt und gebürstet, da es sonst an Kopfweh leiden wird; schneidet man ihm das Haar, so wird es dickköpfig. Trifft es der Regen, so kriegt es Sommersprosse»; schlägt man es auf den Mund, so ist Zahnschmerz die Folge. Auch ist es nicht rathfani, mit einem Besen danach zu schlagen. Die Nägel werden ihm nicht abgeschnitten, sondern abgekaut, weil es sonst diebische Hände kriegt. Entwöhnt wird es am besten im Fasching, damit es stets lustig sei, oder am St. Johannestag, znr Kirschenreife, damit es ebenso rothbackig werde. Kleider darf mau ihm nicht anmessen, sonst wächst es nicht, und flicken darf man sie ihm am Leibe auch nicht, sonst wird es vergeßlich. Verzehrt das Kind einen Schweinsrüssel, so wird es im Alter alles umwerfen und zerbrechen. So viel Schritte das Mädchen mit einem bloßen Fuß thut, so viele Jahre wird sie auf einen Freier warten müssen; der Knabe bekommt ebenso oft die Rnthe. Wenn das Kind als erste Fleischspeise Vogelfleisch ißt, kriegt es eine gute Stimme. Hochzeit. Der Jüngling läßt sich mit 18 Jahren in die „Burschenschaft" auf- nehmen und hat nun das Recht, „fenfterln" zu gehen. Ist er mit seiner Erwählten einig geworden, so fragt er erst selbst bei ihren Eltern an und schickt, wenn deren Bescheid ermunternd geklungen, seinen Vater zur eigentlichen Brautwerbung („Bittlschaft"). Nun wird ein Tag zum „Gwißmacheu", das heißt znrAnordnnng derVermögensfrage vereinbart. Diesem folgt ein Mahl, bei dem die Verlobten Geschenke tauschen. Vor der Trauung schickt an manchen Orten der Bräutigam der Braut ein Paar Schuhe, diese hinwieder dem Bräutigam ein Hemd. Die Hochzeit selbst hat wenig Eigenthümliches. Hie nnd da zieht die Braut eiu zerrissenes Hemd oder einen löcherigen Strumpf an, um reich zu werden. Anderswo zündet man, wenn eins der Verlobten nicht tadelfrei ist, auf seiner Seite die Altarkerze nicht an. Zum Tanz erscheinen dieFrennde des Bräutigams zuweilen vermummt. Wenn die junge Frau das Haus zum ersten Male betritt, schneidet sie mit hölzernen« Messer einen Brodlaib an nnd hebt die Schnitte auf; der obere Theil gehört dem Manne,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (4), Band 16
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (4)
Band
16
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1896
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.18 x 21.71 cm
Seiten
616
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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