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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Volume 17
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81 Colonats die Emphitheuse trat, welche den Ackerbauern einen bedeutenden Rechtsschutz gewährte. Hand in Hand damit ging eine durchgreifende Veränderung der öffentlichen Rechtsinstitutionen, indem durch Ertheilung von Immunitäten an die Unterthanen des Olmützer Bisthums und der Klöster und später auch an Hörige einzelner Städte und Großen des Landes neue Rechtszustäude geschaffen wnrden, die sich so rasch entwickelten, daß sie schon am Schluß des XIII. Jahrhunderts als fest begründet bezeichnet werden können, da namentlich König Otakar II. dieselben in der Markgrafschaft eifrig beförderte. Die Premysliden des XIII. Jahrhunderts, insbesondere Otakar II., waren eifrige Förderer des Städteweseus, dessen Entwicklung sie durch Verleihung von Stadtrechten begünstigten, welche theils dem sächsischen oder Magdeburger, theils dem baierischen oder Nürnberger Rechte entlehnt wurden. Die erste Stadt, welche in Mähren deutsches Recht erhielt, war Freudenthal (1213), ihm folgte 1224 Troppan (beide Städte gehörten damals zu Mähren), 1243 Brünn, dessen Recht so aufblühte, daß 63 Städte und Märkte des Landes beim Brünner Stadtrecht Rechtsbelehrungen erbaten. Eine ähnliche Wichtigkeit hatte das Olmützer Stadtrecht, welches durch den Markgrafen Johann 1352 zum Oberhof für alle Städte Mährens, in welchen das Magdeburger Recht galt, erhoben wurde. Große Bedeutung erlangte auch das Jglauer Stadt- und Bergrecht, welch letzteres als Oberhof für Bergsachen in den böhmischen Ländern galt, aber auch den sächsischen Bergstädten Belehrungen ertheilte. Dadurch, daß die mährischen Städte z. B. Brünn in Magdeburg, Olmütz in Breslau Rechtsbelehrungen suchten, entwickelte sich ein reger Verkehr zwischen den mährischen königlichen und mehreren deutschen Städten, worunter außer Magdeburg noch Nürnberg und Köln besonders zn erwähnen sind. Als der stolze und mächtige Herrscher in der Marchfelder Schlacht gegen Rudolf von Habsburg fiel (1278), blieb Mähren durch fünf Jahre bis zur Erstattung der Kriegskosten im Pfandbesitze Rudolfs, wurde aber unter Otakars Nachfolger Wenzel II. wieder mit Böhmen vereinigt, aber nicht mehr in dem früheren Umfange, da das Oppaland mittlerweile von Mähren losgetrennt und als ein von Böhmen abhängiges Lehensherzogthum dem unehelichen Sohne Otakars II., Nikolaus, verliehen worden war. Wenzels II. Sohn und Nachfolger Wenzel III. schloß die Reihe der Premysliden- herrscher; er wurde bekanntlich, als er ein Heer in Mähren sammelte, um den Besitz Polens, das sein Vater erworben hatte, sich und seinem Hause zu sichern, in Olmütz durch die Hand eines Meuchelmörders getödtet (1306). Mähren unter Regenten aus verschiedenen Häusern. Nach dem Aussterben der Premysliden versuchte der deutsche König Albrecht I. von Habsburg die böhmischen Länder für sein Haus zu erwerben, es sollten aber noch mehr als zwei Jahrhunderte vergehen, ehe die Erwerbung für dauernde Zeiten erfolgte. Es gelang zwar dem Sohne Mähren. 6
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Mähren und Schlesien, Volume 17
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Mähren und Schlesien
Volume
17
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1897
Language
German
License
PD
Size
15.42 x 21.88 cm
Pages
750
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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