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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Volume 17
Page - 532 -
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Page - 532 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Volume 17

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532 schleichen Fürsteuthümer ihren Landesfürsten gegenüber besaßen. Die Husiteueinsälle und die späteren Kriege verknüpften die Interessen der Herren von Troppan immer inniger mit denen von Schlesien, und aus ihrem anfänglichen Schwanken wurde ein entschiedenes, von den Städtern gerne gesehenes Hinneigen zu Schlesien, das zu dem langen Processe über die Zugehörigkeit Troppaus führte, der mit großer Erbitterung zwischen Mähren und Schlesien geführt, im XVI. Jahrhundert seinen Höhepunkt erreichte. Nach Nieder- werfung des böhmischen Aufstandes von 1618 wurde die Eingliederung Troppaus in die Reihe der schleichen Fürstenthümer, zu welchen Jägerndorf seit den Hohenzollern unbestritten zählte, ohne Widerstand durchgeführt. Die Fürsten von Teschen, mit Regalien, landesherrlichen Rechten nnd Kammergütern ausgestattet, sanken gleich den Herren von Troppan allmälig zu Grundbesitzern mittlerer Größe herab; die anfänglich stattlichen Hofhaltungen machten einem kümmerlichen Haushalte Platz, die landesfürstliche Autorität minderte sich von einer Generation zur andern. Dem Herzog zur Seite stand der Adel, der sich in einen höheren und niederen theilte; er tritt uns in Teschen 1422, in Troppan 1431 als Herren- und Ritterstand entgegen. Der Fürst bediente sich des Adels bei der Verwaltung des Landes, bei Besetzung der höheren Hofämter, er war an seinen Beirath gebunden. Aus seiner Mitte gingen die Beisitzer des Landrechtes hervor, das seit der Einführung des Lehnrechtes das frühere slavische Gerichts- wesen verdrängte. In Troppau findet das Landrecht schon unter A?ikolaus II. seine Aus- bildung, Jägerndorf nndLeobfchütz hatten ihr eigenes, in Teschen wird 1413 des Landrechtes oder Landgedinges gedacht. Vor dem Landrechte wurden Grenz- und Erbstreitigkeiten, Verkäufe von Landgütern, Waisenangelegenheiten n. s. w. verhandelt, Besitzänderungen angezeigt und in die Landtafel eingelegt; diese wird 1331 in Troppau, 1406 in Jägerndorf erwähnt, Teschen besaß sie, wenn nicht früher, so doch im ersten Drittel des XV. Jahr- hunderts. Den Vorsitz bei dem Landrechte führte der Herzog, später der Landeshauptmann, ihm zur Seite saßen die obersten Landesofficiere, auf den Bänken die Richter, je zur Hälfte dem Herren- und dem Ritterstande entnommen. Beim Landrechte wurden auch die Landes- angelegenheiten berathen, was zu den Landesversammlungen führte, die im Troppanifchen besonders während des XVII. Jahrhunderts häufig abgehalten wurden. In Troppau kommen von Adeligen vor: die von Linau, von Nassidel, die Kraware, die sich in mehrere Linien scheiden, die Füllsteine, deren Ahne Herbord, ein Westfale, mit Bischof Bruno von Olmütz nach Mähren kam. Später treten auf die von Drahotusch, die von Tworkau, die Koruitze, Wlczek, Larifch, Wrbua, Sobek und Sedlnitzky, die Praschma, Ehorinsky, Gaschinsky und Lichnowsky. Seit dem XVII. Jahrhundert werden die Mitglieder des Herrenstandes in Troppau mit dem Titel Graf oder Baron ausgezeichnet, so die Grafen von Wrbua (Würben), Oppersdorf, Wlczek, Gaschin, Praschma, Wartenberg,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Mähren und Schlesien, Volume 17
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Mähren und Schlesien
Volume
17
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1897
Language
German
License
PD
Size
15.42 x 21.88 cm
Pages
750
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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