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schleichen Fürsteuthümer ihren Landesfürsten gegenüber besaßen. Die Husiteueinsälle und
die späteren Kriege verknüpften die Interessen der Herren von Troppan immer inniger
mit denen von Schlesien, und aus ihrem anfänglichen Schwanken wurde ein entschiedenes,
von den Städtern gerne gesehenes Hinneigen zu Schlesien, das zu dem langen Processe
über die Zugehörigkeit Troppaus führte, der mit großer Erbitterung zwischen Mähren
und Schlesien geführt, im XVI. Jahrhundert seinen Höhepunkt erreichte. Nach Nieder-
werfung des böhmischen Aufstandes von 1618 wurde die Eingliederung Troppaus in
die Reihe der schleichen Fürstenthümer, zu welchen Jägerndorf seit den Hohenzollern
unbestritten zählte, ohne Widerstand durchgeführt. Die Fürsten von Teschen, mit Regalien,
landesherrlichen Rechten nnd Kammergütern ausgestattet, sanken gleich den Herren von
Troppan allmälig zu Grundbesitzern mittlerer Größe herab; die anfänglich stattlichen
Hofhaltungen machten einem kümmerlichen Haushalte Platz, die landesfürstliche Autorität
minderte sich von einer Generation zur andern.
Dem Herzog zur Seite stand der Adel, der sich in einen höheren und niederen theilte;
er tritt uns in Teschen 1422, in Troppan 1431 als Herren- und Ritterstand entgegen. Der
Fürst bediente sich des Adels bei der Verwaltung des Landes, bei Besetzung der höheren
Hofämter, er war an seinen Beirath gebunden. Aus seiner Mitte gingen die Beisitzer des
Landrechtes hervor, das seit der Einführung des Lehnrechtes das frühere slavische Gerichts-
wesen verdrängte. In Troppau findet das Landrecht schon unter A?ikolaus II. seine Aus-
bildung, Jägerndorf nndLeobfchütz hatten ihr eigenes, in Teschen wird 1413 des Landrechtes
oder Landgedinges gedacht. Vor dem Landrechte wurden Grenz- und Erbstreitigkeiten,
Verkäufe von Landgütern, Waisenangelegenheiten n. s. w. verhandelt, Besitzänderungen
angezeigt und in die Landtafel eingelegt; diese wird 1331 in Troppau, 1406 in Jägerndorf
erwähnt, Teschen besaß sie, wenn nicht früher, so doch im ersten Drittel des XV. Jahr-
hunderts. Den Vorsitz bei dem Landrechte führte der Herzog, später der Landeshauptmann,
ihm zur Seite saßen die obersten Landesofficiere, auf den Bänken die Richter, je zur Hälfte
dem Herren- und dem Ritterstande entnommen. Beim Landrechte wurden auch die Landes-
angelegenheiten berathen, was zu den Landesversammlungen führte, die im Troppanifchen
besonders während des XVII. Jahrhunderts häufig abgehalten wurden.
In Troppau kommen von Adeligen vor: die von Linau, von Nassidel, die Kraware,
die sich in mehrere Linien scheiden, die Füllsteine, deren Ahne Herbord, ein Westfale, mit
Bischof Bruno von Olmütz nach Mähren kam. Später treten auf die von Drahotusch, die
von Tworkau, die Koruitze, Wlczek, Larifch, Wrbua, Sobek und Sedlnitzky, die Praschma,
Ehorinsky, Gaschinsky und Lichnowsky. Seit dem XVII. Jahrhundert werden die Mitglieder
des Herrenstandes in Troppau mit dem Titel Graf oder Baron ausgezeichnet, so die
Grafen von Wrbua (Würben), Oppersdorf, Wlczek, Gaschin, Praschma, Wartenberg,
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Band 17"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Mähren und Schlesien, Band 17
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Mähren und Schlesien
- Band
- 17
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1897
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.42 x 21.88 cm
- Seiten
- 750
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch