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von dem Könige mehrmals aufgefordert worden waren, die Reichstage zn beschicken, hielten
sie sich mit Ausnahme Krakaus davon fern. Patrieierfamilien fanden daher trotz ihrer
Bildung und ihres Reichthums innerhalb des Bürgerthums kein Feld, um ihren
politischen Ehrgeiz zu befriedigen, und zogen es vor, Landgüter zu erwerben, in die Reihe
des Adels zu treten und nach adeligen Würden und Ämtern zu streben. Dadurch wurden
die Städte ihrer besten Vertheidiger beraubt und geschwächt. Auch erweckte ihr Reichthum
den Neid des Adels, welcher sich durch ihre verschiedenen Handels- und Gewerbeprivilegien
für ausgebeutet hielt. Die Beseitigung dieser Privilegien war daher seit jeher ein Postulat
des Landtages, welchem es denn auch zur Zeit Sigismund Augusts gelang, dasselbe durch-
zuführen und sogar über das Ziel zu schießen. Während der Adel bei der Veräußerung
der Naturproducte für sich vollkommene Freiheit von allen Abgaben und Zöllen in Anspruch
nahm, hinderte er das Bürgerthum an der freien Bestimmung der Preise der Gewerbe-
producte, indem er 1564 bestimmte, daß diese Produete nur nach einer von den
Wojwoden jährlich festzustellenden Taxe verkauft werden sollten. Hingegen wnrde aus-
ländischen Kaufleuten vollkommene Freiheit der Zufuhr und des Handels zuerkannt, infolge
dessen Fremde das Land mit ihren Waren zu überschwemmen begannen. Nicht genug
aber, daß den heimischen Bürgern dadurch die Concurreuz mit der fremdländischen Ware
beinahe unmöglich gemacht worden war, erging noch an dieselben ein Verbot, nach dem
Auslande zu fahren und sich mit dem Verkaufe fremdländischer Waren abzugeben. Der
Adel ahnte nicht, daß er durch diese einseitige Agrarpolitik die Städte zu Grunde richten,
den mächtigsten Consnmenten seiner Naturproducte verliere» und das ganze Land wirth-
schaftlich schwächen werde.
Die politischen Stürme, welchen der Tod Sig ismund Augusts im Jahre 1572
einen weiten Schauplatz eröffnete, nahmen den Adel vollauf in Anspruch. Da alle uuter
dem letzten Jagieltonen-König unternommenen Versuche einer Reform der Königswahl
fehlgeschlagen waren, mußte jetzt, bei dem Mangel einer heimischen Dynastie nicht nur
eine wirkliche Wahl vorgenommen, sondern anch die Form derselben endgiltig festgestellt
werden. Ein besonderer Reichstag, der sogenannte Convocations-Reichstag, wnrde zu diesem
Zwecke einberufen. Nach heftigen Debatten gelang es dem Erzbischos von Gnesen als dem
Primas des Reiches, die Stellung eines interrex während des Interregnums zu behaupten;
die äußere Ordunng sollte dnrch besondere Landgerichte, sogenannte sHliy kapturovve,
welche nach Art der deutschen Landfriedensgerichte gebildet waren, aufrecht erhalten
werden; an der Wahl des Königs sollte aber nicht der Reichstag allein, anch nicht ein
verstärkter Reichstag, wie vielfach geplant wnrde, sondern der gesammte Adel, ans einem
Wahlfelde, nnter freiem Himmel theilnehmen. Es zeigte sich aber nur zu bald, daß in
einer so zahlreichen Versammlung, die an 100.000 Köpfe zählte, politisch denkende und
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Galizien, Volume 19
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Galizien
- Volume
- 19
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1898
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.48 x 22.34 cm
- Pages
- 920
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch