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In seiner ganzen Ausdehnung wird dieses Eeremoniell noch heute bei den Lasowiakeu
ausgeführt: dieses ist es csuch, das wir hier in allgemeinen Zügen wiedergeben, nicht ohne
hie nnd da bemerkenswerthe Einzelheiten aus anderen Gegenden hinzuzusügen.
Sobald die Eltern mit ihrem Sohne darin übereingekommen sind, aus welchem
Hause sie sich eine Schwiegertochter wünschen, theilen sie dies einem „weisen Hansvater",
gewöhnlich irgend einem der Verwandten mit, der in diesen Angelegenheiten bewandert ist,
und bitten ihn, die „andere Seite" ansznsorschen, ob man mit der Verbindung einverstanden
und was für eiue Mitgift zu gebe» man gesonnen sei, wobei auch mitgetheilt wird, was für
ein Vermögen der Freier von seinen Eltern zu erwarten hat. Sonne diese Verhandlungen
glücklich zu Ende geführt sind, folgt das formelle „Versprechen" (Xniüvviii)').
Zu diesem Besuche ladet man auch eine „weise Hansmutter" ein. Diese nnd der
„weise Hansvater" führen den gemeinschaftlichen Namen: (Brautwerber).
Aus dem Hause des Junggesellen nehmen sie eine mit irgend einem Getränke gefüllte
Flasche, welche die weise Hansfrau mit einem Bande, das ihr der Bräutigam gibt,
umwiudet, worein sie ein Sträußchen Raute steckt; hierauf brechen sie mit diesem uach dem
Elternhause der Braut auf. Vorerst tritt nur das Brautwerberpaar ins Hans ein, der
Freier jedoch beobachtet vor dem Fenster, was weiter vorgehen wird. Diese Formalität
des „Versprechens" geht immer zur Nachtzeit vor sich. Die Eltern der Braut wissen
bereits, um was es sich handelt, sie thun jedoch so, als wüßten sie nicht einmal, wer die
Leute sind. Die Brautwerber sagen, sie hätten sich verirrt und seien gekommen, um
ein Nachtlager zu bitten, sie seien ihres Zeichens Kanslente und hätten gehört, es sei
hier eine „junge Kalbin" zu verkaufen. Sie würden dieselbe erwerben, sie aber dann
einem Anderen abtreten. Die Antwort lautet, daß es besser wäre, wenn man die Sache
ohne Mittelspersonen abmachen könnte und wenn der Käufer sich in eigener Person
vorstellen würde. Da dieser nun eintritt und die vermeintlichen Kanslente erkläre»,
das; eben dieser der Käufer sei, sagt der Vater der Braut: „Höre mein Lieber, anstatt
diesen Leuten ein paar Gnlden für die Abtretung zn geben, kannst Dn ja selbst der Käufer
sein." Nach diesen Worten folgt das „Fußfassen", das heißt, die jungen Lente neigen sich
tief zur Erde nnd fassen mit den Händen nach den Füßen der Anwesenden, zuerst der
Eltern, dann der Brautwerber und endlich aller Übrigen, zum Zeichen des Dankes. Hierauf
verkündet der Bräutigam, daß man den .I^itkup" (Leihkauf) trinken müsse, damit die, welche
ihn hierhergebracht, ihm nicht zürnen. Die „weise Hansfrau" stellt uuu die Flasche auf den
Tisch und der Vater der Braut sagt jetzt zu dieser: „Fange Dn an, denn auf Dir steht das
Fundament." Das Mädchen trinkt dem Bräutigam zu uud schenkt ihm das zweite Kelchglas
eiu. Hat er getrunken, so stellt sie die Flasche auf deu Tisch und löst das Band davon
herunter, als erste Gabe des Bräutigams. Nun bewirthen die Älteren einander gegenseitig,
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Galizien, Volume 19
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Galizien
- Volume
- 19
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1898
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.48 x 22.34 cm
- Pages
- 920
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch