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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Galizien, Band 19
Seite - 334 -
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334 In seiner ganzen Ausdehnung wird dieses Eeremoniell noch heute bei den Lasowiakeu ausgeführt: dieses ist es csuch, das wir hier in allgemeinen Zügen wiedergeben, nicht ohne hie nnd da bemerkenswerthe Einzelheiten aus anderen Gegenden hinzuzusügen. Sobald die Eltern mit ihrem Sohne darin übereingekommen sind, aus welchem Hause sie sich eine Schwiegertochter wünschen, theilen sie dies einem „weisen Hansvater", gewöhnlich irgend einem der Verwandten mit, der in diesen Angelegenheiten bewandert ist, und bitten ihn, die „andere Seite" ansznsorschen, ob man mit der Verbindung einverstanden und was für eiue Mitgift zu gebe» man gesonnen sei, wobei auch mitgetheilt wird, was für ein Vermögen der Freier von seinen Eltern zu erwarten hat. Sonne diese Verhandlungen glücklich zu Ende geführt sind, folgt das formelle „Versprechen" (Xniüvviii)'). Zu diesem Besuche ladet man auch eine „weise Hansmutter" ein. Diese nnd der „weise Hansvater" führen den gemeinschaftlichen Namen: (Brautwerber). Aus dem Hause des Junggesellen nehmen sie eine mit irgend einem Getränke gefüllte Flasche, welche die weise Hansfrau mit einem Bande, das ihr der Bräutigam gibt, umwiudet, worein sie ein Sträußchen Raute steckt; hierauf brechen sie mit diesem uach dem Elternhause der Braut auf. Vorerst tritt nur das Brautwerberpaar ins Hans ein, der Freier jedoch beobachtet vor dem Fenster, was weiter vorgehen wird. Diese Formalität des „Versprechens" geht immer zur Nachtzeit vor sich. Die Eltern der Braut wissen bereits, um was es sich handelt, sie thun jedoch so, als wüßten sie nicht einmal, wer die Leute sind. Die Brautwerber sagen, sie hätten sich verirrt und seien gekommen, um ein Nachtlager zu bitten, sie seien ihres Zeichens Kanslente und hätten gehört, es sei hier eine „junge Kalbin" zu verkaufen. Sie würden dieselbe erwerben, sie aber dann einem Anderen abtreten. Die Antwort lautet, daß es besser wäre, wenn man die Sache ohne Mittelspersonen abmachen könnte und wenn der Käufer sich in eigener Person vorstellen würde. Da dieser nun eintritt und die vermeintlichen Kanslente erkläre», das; eben dieser der Käufer sei, sagt der Vater der Braut: „Höre mein Lieber, anstatt diesen Leuten ein paar Gnlden für die Abtretung zn geben, kannst Dn ja selbst der Käufer sein." Nach diesen Worten folgt das „Fußfassen", das heißt, die jungen Lente neigen sich tief zur Erde nnd fassen mit den Händen nach den Füßen der Anwesenden, zuerst der Eltern, dann der Brautwerber und endlich aller Übrigen, zum Zeichen des Dankes. Hierauf verkündet der Bräutigam, daß man den .I^itkup" (Leihkauf) trinken müsse, damit die, welche ihn hierhergebracht, ihm nicht zürnen. Die „weise Hansfrau" stellt uuu die Flasche auf den Tisch und der Vater der Braut sagt jetzt zu dieser: „Fange Dn an, denn auf Dir steht das Fundament." Das Mädchen trinkt dem Bräutigam zu uud schenkt ihm das zweite Kelchglas eiu. Hat er getrunken, so stellt sie die Flasche auf deu Tisch und löst das Band davon herunter, als erste Gabe des Bräutigams. Nun bewirthen die Älteren einander gegenseitig,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Galizien, Band 19
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Galizien
Band
19
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1898
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.48 x 22.34 cm
Seiten
920
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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