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16 Procent dem lcmdtäflichen und 83 5 Procent dem Kleingrundbesitz; letztere sind
zumeist Gemeindeweiden.
Zur übermäßigen Zersplitterung des Kleingrundbesitzes, dessen Umfang sehr oft für
den laudwirthschaftlicheu Anbau zu gering ist, während andererseits Klima und örtliche
Lage eine regelrechte Gartenwirthschaft uicht gestatten, tritt als weiterer wirthschaftlicher
Übelstand die Gemenglage der einzelnen Parcellen hinzu. Dieselbe wird durch fortgesetzte
Theilungen noch gesteigert, insbesondere dort, wo das Bestreben dahin geht, allen Theil-
habern von jedem abgesondert gelegenen Grundstück je einen Theil zuzuweisen. Die einzelnen
Parcellen erstrecken sich weithin in schmalen Streifen und es geht, abgesehen von der
Erschwerung des Anbaues, viel Boden für Wege und Raine verloren. Der landtäsliche
Grundbesitz ist im Allgemeinen besser arrondirt. Die erwarteten Landesgesetze über die
Commassatiou der Grundstücke und die Beseitigung von Waldenclaven werden auch dem
lcmdtäflichen Besitz große Vortheile bringen, obgleich sie, zumal die erstere, in überwiegendem
Maße im Interesse des Kleingrundbesitzes dringend erwünscht sind.
Eine Lichtseite der laudwirthschaftlicheu Besitzverhältnisse Galiziens bildet die fast
vollständige Ablösung der Feldservituten, insbesondere der Weiderechte, für welch' letztere
die Berechtigten beinahe ohne Ausnahme durch Grund und Boden entschädigt worden sind.
Es wurden hiefür im Ganzen 116.240 Joch an die Berechtigten, zumeist vormalige
Gntsnnterthanen, abgetreten. (Außerdem sind noch 162.522 Joch Wald und 1,238.742
Gulden ins Eigenthum der Berechtigten übergegangen.) Nur in einzelnen Gegenden des
Hochgebirges wurde mit Rücksicht auf den Hauptbetrieb der bäuerlichen Wirthschaften, den
dort die Alpenwirthschaft bildet, anf Reguliruug der Weiderechte erkannt. Eine rechtliche
Beschränkung des Wirthschaftsbetriebes bilden somit in Galizien die Weiderechte anf
fremdem Grund und Boden nicht mehr, wohl aber bringt es die Zersplitterung des Grund-
besitzes und die Gemenglage der Grundstücke mit sich, daß der Anbau der Feldfrüchte
uumöglich wird, wenn die Nachbarn die Brache zur Weide benützen, daß somit ein indireeter
Flurzwang besteht — ein weiterer Grund für die Dringlichkeit der Durchführung der
Zusammenlegung.
Innerhalb des landwirthschastlichen Betriebes bildet gegenwärtig im Allgemeinen
der Anbau der Feldfrüchte den Hauptzweck, dem die sonstigen Zweige der landwirth-
schastlichen Produetion untergeordnet sind. Noch vor etwa sechzig Jahren konnte dieß blos
von der mittleren Region des Landes, die zwischen den Gebirgsgebieten und der Waldregion
an der Nordgrenze liegt, sowie von dem podolischen Gebiete (inclusive Pokutieu) behauptet
werden. Im westliche», noch mehr aber im mittleren und östlichen Gebirge hatte bis weit
ins Vorgebirge und die daran stoßende Ebene hinab die Viehzucht und die Waldwirthschaft
über den Ackerban die Oberhand. Eine ausgedehnte Schafzucht, namentlich im eigentlichen
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Galizien, Volume 19
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Galizien
- Volume
- 19
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1898
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.48 x 22.34 cm
- Pages
- 920
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch