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von Lithauen, Wladislaw II. Jagello, und seiner Gemalin Hedwig den Vasalleneid. Wir
erfahren nicht, was den moldauischen Wojwoden zur Anerkennung der polnischen Oberhoheit
bestimmt habe. In der betreffenden Urkunde sagt Peter, daß er „nicht gezwungen und
nicht genöthigt, sondern aus sicherer Einsicht und gemäß dem Rathe seiner Bojaren"
die Huldigung leiste. Von früheren Hoheitsrechten oder bestehenden Ansprüchen ist gar
keine Rede.
Der nächste Beweggrund zu diesem Entschlüsse Peters lag wohl in der Türkengefahr,
von der die benachbarte Walachei bereits bedroht war. Er suchte daher Sicherheit im
Anschlüsse an das mächtige Nachbarreich, gleichwie er bald auch den Fürsten der Walachei
in ein Schutz- und Trutzbüuduiß mit Polen zog. Jedenfalls hat aber die Anerkennung
der polnischen Oberhoheit sich aus der früheren Abhängigkeit von Ungarn ergeben.
König Ludwig I., seit 1370 (nach seines Oheims Kazimir Tode) auch König von
Polen, hatte in den letzten Jahren seiner Regierung seine durch Bogdan eingebüßten
Hoheitsrechte über die Moldau wieder zur Geltung gebracht. Wenn nicht schon Latzko
nach 1370 (im Jahre 1372 wird in den Verhandlungen Ludwigs mit Kaiser Karl IV. der
Moldau als eines Nebenlandes der ungarischen Krone gedacht), dann haben gewiß dessen
Nachfolger, zumal unter den durch die Doppelwahl herbeigeführten Verhältnissen, sich
unter die ungarische Oberhoheit gefügt. Als nach Ludwigs Tode (1382) dessen Tochter
Hedwig das Königreich Polen erbte und sich dann mit dem lithauischen Fürsten Wtadys-
law Jagietto vermählte (1386), der im Februar 1387 auch Roth-Rußland bis an die
Grenzen der Moldau au sich brachte, fand sich Peter bewogen, an Stelle der ungarischen
Oberhoheit jene von Ludwigs jüngerer Tochter und deren Gemal anzuerkennen. Neben den
damaligen Wirren in Ungarn mag hiebet auch der Einfluß des katholischen Bischofs von
Sereth, der aus Polen stammte, in diesem Sinne gewirkt haben. Die polnische Oberhoheit
bot auch den Vortheil, daß sie mit keiner Tributleistung, wie die ungarische, verbunden
war. Aber Peter, den Wtadystaw Jagietto seinen „treuen Freund und Schwager" nennt,
sah sich auch durch verwandtschaftliche Bande bestimmt, Polen den Vorzug zu geben. So
kam im Jahre 1387 die Moldau unter polnische Oberhoheit.
Im folgenden Jahre (1388) lieh Peter dem Polenkönige 3000 Thaler, wofür dieser
ihm und dessen Bruder Roman die Stadt Halicz mit dem dazu gehörenden Gebiete, nachher
Pokntien (— der an die Bukowina angrenzende südöstliche Winkel von Galizien) genannt,
verpfändete. Die betreffende Urkunde Peters ist in der „Stadt Soeava" ausgestellt,
welche hier zum erstenmale als Haupt- und Residenzstadt des Fürstenthums erscheint. Daß
früher der Fürstensitz in Sereth, dem Sitze des katholischen Bisthums, gewesen, ist nicht
bezeugt und bei dem Umstände, daß dieser Ort erst durch das Bisthum zur Stadt erhoben
wurde, auch nicht wahrscheinlich. Allerdings läßt die Localtradition den Wojwoden Sas
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Volume 20
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Bukowina
- Volume
- 20
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1899
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.14 x 21.77 cm
- Pages
- 546
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch