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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 72 -
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72 von Lithauen, Wladislaw II. Jagello, und seiner Gemalin Hedwig den Vasalleneid. Wir erfahren nicht, was den moldauischen Wojwoden zur Anerkennung der polnischen Oberhoheit bestimmt habe. In der betreffenden Urkunde sagt Peter, daß er „nicht gezwungen und nicht genöthigt, sondern aus sicherer Einsicht und gemäß dem Rathe seiner Bojaren" die Huldigung leiste. Von früheren Hoheitsrechten oder bestehenden Ansprüchen ist gar keine Rede. Der nächste Beweggrund zu diesem Entschlüsse Peters lag wohl in der Türkengefahr, von der die benachbarte Walachei bereits bedroht war. Er suchte daher Sicherheit im Anschlüsse an das mächtige Nachbarreich, gleichwie er bald auch den Fürsten der Walachei in ein Schutz- und Trutzbüuduiß mit Polen zog. Jedenfalls hat aber die Anerkennung der polnischen Oberhoheit sich aus der früheren Abhängigkeit von Ungarn ergeben. König Ludwig I., seit 1370 (nach seines Oheims Kazimir Tode) auch König von Polen, hatte in den letzten Jahren seiner Regierung seine durch Bogdan eingebüßten Hoheitsrechte über die Moldau wieder zur Geltung gebracht. Wenn nicht schon Latzko nach 1370 (im Jahre 1372 wird in den Verhandlungen Ludwigs mit Kaiser Karl IV. der Moldau als eines Nebenlandes der ungarischen Krone gedacht), dann haben gewiß dessen Nachfolger, zumal unter den durch die Doppelwahl herbeigeführten Verhältnissen, sich unter die ungarische Oberhoheit gefügt. Als nach Ludwigs Tode (1382) dessen Tochter Hedwig das Königreich Polen erbte und sich dann mit dem lithauischen Fürsten Wtadys- law Jagietto vermählte (1386), der im Februar 1387 auch Roth-Rußland bis an die Grenzen der Moldau au sich brachte, fand sich Peter bewogen, an Stelle der ungarischen Oberhoheit jene von Ludwigs jüngerer Tochter und deren Gemal anzuerkennen. Neben den damaligen Wirren in Ungarn mag hiebet auch der Einfluß des katholischen Bischofs von Sereth, der aus Polen stammte, in diesem Sinne gewirkt haben. Die polnische Oberhoheit bot auch den Vortheil, daß sie mit keiner Tributleistung, wie die ungarische, verbunden war. Aber Peter, den Wtadystaw Jagietto seinen „treuen Freund und Schwager" nennt, sah sich auch durch verwandtschaftliche Bande bestimmt, Polen den Vorzug zu geben. So kam im Jahre 1387 die Moldau unter polnische Oberhoheit. Im folgenden Jahre (1388) lieh Peter dem Polenkönige 3000 Thaler, wofür dieser ihm und dessen Bruder Roman die Stadt Halicz mit dem dazu gehörenden Gebiete, nachher Pokntien (— der an die Bukowina angrenzende südöstliche Winkel von Galizien) genannt, verpfändete. Die betreffende Urkunde Peters ist in der „Stadt Soeava" ausgestellt, welche hier zum erstenmale als Haupt- und Residenzstadt des Fürstenthums erscheint. Daß früher der Fürstensitz in Sereth, dem Sitze des katholischen Bisthums, gewesen, ist nicht bezeugt und bei dem Umstände, daß dieser Ort erst durch das Bisthum zur Stadt erhoben wurde, auch nicht wahrscheinlich. Allerdings läßt die Localtradition den Wojwoden Sas
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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