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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20
Page - 147 -
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Page - 147 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20

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147 Kaiser gerichtet und am 3. August vvm Ministerium au die Reichsversammlnng abgetreten wurde. Die reiche, der Petition angeschlossene Begründung bezeugt eine so umfassende historische Kenntniß, wie sie damals im Lande wohl nur Hurmuzaki eigen war. Alles, was seit langer Zeit den Patrioten auf der Seele brannte, ist in dieser Petition zu klarem Ausdrucke gelangt. Den Kern derselben, die im Ganzen zwölf Punkte umfaßt, bilden die drei eindringlichen, an die Spitze gestellten Bitten um „Wahrung der Nationalität", „Bewilligung eines eigenen Provinzial-Landtages in Czernowitz", und „eigene Provinzialverwaltnng". An diese drei Hauptpunkte schlössen sich die folgenden nenn Petitionspnnkte. Die Abgeordneten bitten: um Hebung des Credits durch Errichtung einer Creditanstalt sowie um Sicherung des Besitzes dnrch Regnlirnng der Landtafel und Einführung von Grundbüchern auf dem Lande, ferner um Regelung der bäuerlichen Verhältnisse, um Gleichstellung aller Religionsbekenntnisse, nm zeitgemäße Änderung der Pestpolizei-Ordnung vom Jahre 1836, um Reform der zollämtlichen Controle, um Herabsetzung der die Viehzucht hemmenden Salzpreise, nm Wahl des griechisch- orientalischen Bischofs durch eine Nationalsynode, um Regulirung des griechisch- orientalischen Kirchenwesens, endlich um Verwaltung des Religionssoudes durch ein Comite nnter Controle des Prvvinziallandtages. Diese Petition wurde bald nach der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. wiederholt. Zu Anfang des Jahres 1849 zog eine aus allen Ständen des Landes gewählte Deputation zur Huldigung nach Olmütz. Von da begaben sich die Abgeordneten nach Kremsier, um der Reichsversammlung ebenfalls eine Bittschrift zu überreichen. Dieselbe ist datirt: „Kremsier, den 8. Febrnar 1849" und unterzeichnet vom Bischof Engen Hakman, von drei Professoren der theologischen Lehr- anstalt, von sechs adeligen Großgrundbesitzern nnd zwei Reichstagsabgeordneten der Bukowina, vom Gymnasial-Prüfecten Anton Kral aus Czeruowitz und von Michael Bodnar aus Radantz. Dem heißen Bemühen der Patrioten gelang es, den Sieg an ihre Fahne zu fesseln. Durch die oetroirte Reichsverfassung vom 4. März 1849 erfolgte die Erhebung der Bukowina zu einem autonomen Kronlande mit dem Titel eines Herzogthums. Den Stimmungen, welche damals in allen tonangebenden Gesellschaftskreisen dieses Ereigniß begleiteten, hat das Organ der Patriotenpartei: die „Bncovina" (in deutscher und rumänischer Sprache) Ausdruck gegeben. „Wir begrüßen," wird in dem Leitartikel vom 16. März 1849 verkündet, „die selbständige Constituiruug der Bukowina als das größte, folgenreichste nnd glücklichste Ereigniß in der Geschichte unseres Landes unter der öster- reichischen Herrschaft. Wir fühlen, daß wir am Beginne einer nenen ruhmreichen Epoche unseres geliebten Heimatlandes stehen." lo»
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Volume 20
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bukowina
Volume
20
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1899
Language
German
License
PD
Size
15.14 x 21.77 cm
Pages
546
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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