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Kaiser gerichtet und am 3. August vvm Ministerium au die Reichsversammlnng abgetreten
wurde. Die reiche, der Petition angeschlossene Begründung bezeugt eine so umfassende
historische Kenntniß, wie sie damals im Lande wohl nur Hurmuzaki eigen war. Alles,
was seit langer Zeit den Patrioten auf der Seele brannte, ist in dieser Petition
zu klarem Ausdrucke gelangt. Den Kern derselben, die im Ganzen zwölf Punkte umfaßt,
bilden die drei eindringlichen, an die Spitze gestellten Bitten um „Wahrung der
Nationalität", „Bewilligung eines eigenen Provinzial-Landtages in Czernowitz", und
„eigene Provinzialverwaltnng". An diese drei Hauptpunkte schlössen sich die folgenden
nenn Petitionspnnkte. Die Abgeordneten bitten: um Hebung des Credits durch Errichtung
einer Creditanstalt sowie um Sicherung des Besitzes dnrch Regnlirnng der Landtafel
und Einführung von Grundbüchern auf dem Lande, ferner um Regelung der bäuerlichen
Verhältnisse, um Gleichstellung aller Religionsbekenntnisse, nm zeitgemäße Änderung
der Pestpolizei-Ordnung vom Jahre 1836, um Reform der zollämtlichen Controle,
um Herabsetzung der die Viehzucht hemmenden Salzpreise, nm Wahl des griechisch-
orientalischen Bischofs durch eine Nationalsynode, um Regulirung des griechisch-
orientalischen Kirchenwesens, endlich um Verwaltung des Religionssoudes durch ein
Comite nnter Controle des Prvvinziallandtages.
Diese Petition wurde bald nach der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers
Franz Joseph I. wiederholt. Zu Anfang des Jahres 1849 zog eine aus allen
Ständen des Landes gewählte Deputation zur Huldigung nach Olmütz. Von da begaben
sich die Abgeordneten nach Kremsier, um der Reichsversammlung ebenfalls eine
Bittschrift zu überreichen. Dieselbe ist datirt: „Kremsier, den 8. Febrnar 1849" und
unterzeichnet vom Bischof Engen Hakman, von drei Professoren der theologischen Lehr-
anstalt, von sechs adeligen Großgrundbesitzern nnd zwei Reichstagsabgeordneten der
Bukowina, vom Gymnasial-Prüfecten Anton Kral aus Czeruowitz und von Michael
Bodnar aus Radantz.
Dem heißen Bemühen der Patrioten gelang es, den Sieg an ihre Fahne zu fesseln.
Durch die oetroirte Reichsverfassung vom 4. März 1849 erfolgte die Erhebung der
Bukowina zu einem autonomen Kronlande mit dem Titel eines Herzogthums.
Den Stimmungen, welche damals in allen tonangebenden Gesellschaftskreisen dieses
Ereigniß begleiteten, hat das Organ der Patriotenpartei: die „Bncovina" (in deutscher
und rumänischer Sprache) Ausdruck gegeben. „Wir begrüßen," wird in dem Leitartikel vom
16. März 1849 verkündet, „die selbständige Constituiruug der Bukowina als das größte,
folgenreichste nnd glücklichste Ereigniß in der Geschichte unseres Landes unter der öster-
reichischen Herrschaft. Wir fühlen, daß wir am Beginne einer nenen ruhmreichen Epoche
unseres geliebten Heimatlandes stehen."
lo»
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch