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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20
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Page - 148 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20

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148 Wenige Tage darauf (am 23. März 1849) erließ Eduard Bach, der Bruder des Ministers, der damals als „k, k. Gubernialrath und Kreishauptmann" in Czernowitz fungirte, eine Kundmachung, die zur freudigen Mittheilung brachte, „daß das Kreisamt in Czernowitz bis zur definitiven Regelung der Administrativ-Behörden die Landes- behörde zu bilden, als solche die politischen Geschäfte zu führen und mit dem Ministerium unmittelbar zu correspondiren habe". Am 29. September 1850 erfolgte die Verleihung einer eigenen Landesverfassung und Landtagswahl-Ordnnng an das neue Kronland. Der Systemwechsel, der im December 1851 eintrat, entzog zwar dem Lande diese Verfassung, aber auf die Selbständigkeit der Bukowina und ihre Stellung als Kronland unter dem Titel eines Herzogthums übte dieser Wandel der Dinge keinen Einfluß. Im Jahre 1853 erfolgte die förmliche Lösung des Verwaltungsbandes mit Galizien. Das Land besaß nun eine von Galizien völlig unabhängige Landesregierung in Czernowitz. Als erster Landespräsident der Bukowina erscheint Franz Freiherr von Schmück (vom 6. März 1853 bis 27. November 1857), dem dann Karl Graf Rothkirch-Panthen folgte (vom 18. Februar 1858 bis 1. September 1860). Wohl verfügte eine Allerhöchste Entschließung vom 22. April 1860 neuerdings die admini- strative Unterordnung der Bukowina unter Galizien, das ist eine RückVersetzung in den früheren Zustand, welche zu einer Petition an Seine Majestät und zu einer Adresse an den Staatsminister von Schmerling den Anlaß gab. Doch die Februarverfassung des Jahres 1861 zerstreute auch diese Sorgen und brachte dem Lande die Erfüllung seiner Wünsche. Nachdem kurze Zeit (vom 1. September 1860 bis 1. März 1861) Hofrath Jakob Ritter von Miknli als Kreisvorsteher seines Amtes gewaltet hatte, erscheint im Frühling des Jahres 1861 wieder ein Landespräsident an der Spitze einer eigenen, der Centralregiernng unmittelbar untergeordneten Landesregierung. Zu dieser Würde wurde Wenzel Ritter von Mart ina berufen (26. März 1861), welcher die von nun an ununterbrochene Reihe der Statthalter dieses Kronlandes eröffnet. Man kann sich die gehobene Stimmung lebhaft vergegenwärtigen, in der die Abge- ordneten der Bukowina am 6. April 1861 zur ersten Sitzung des ersten Bnkowiner Landtages sich versammelten, der in feierlichster Weise unter dem Vorsitze des ersten Landeshauptmannes, des Bischofs Eugen Hakman eröffnet wurde. Die Stimmungen, die nicht nur die Abgeordneten, sondern das ganze Land tief bewegten, erhielten beredten Ausdruck, als in der zweiten Sitzung (am 10. April) der Antrag „freudig zum einstimmigen Beschlusse erhoben wnrde", Seiner Majestät die Gefühle des Dankes für die mit der Allerhöchsten Entschließung vom 26. Februar 1861 der Bukowina gewährten
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Volume 20
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bukowina
Volume
20
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1899
Language
German
License
PD
Size
15.14 x 21.77 cm
Pages
546
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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