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Wenige Tage darauf (am 23. März 1849) erließ Eduard Bach, der Bruder des
Ministers, der damals als „k, k. Gubernialrath und Kreishauptmann" in Czernowitz
fungirte, eine Kundmachung, die zur freudigen Mittheilung brachte, „daß das Kreisamt
in Czernowitz bis zur definitiven Regelung der Administrativ-Behörden die Landes-
behörde zu bilden, als solche die politischen Geschäfte zu führen und mit dem
Ministerium unmittelbar zu correspondiren habe". Am 29. September 1850 erfolgte
die Verleihung einer eigenen Landesverfassung und Landtagswahl-Ordnnng an das
neue Kronland. Der Systemwechsel, der im December 1851 eintrat, entzog zwar dem
Lande diese Verfassung, aber auf die Selbständigkeit der Bukowina und ihre Stellung
als Kronland unter dem Titel eines Herzogthums übte dieser Wandel der Dinge
keinen Einfluß.
Im Jahre 1853 erfolgte die förmliche Lösung des Verwaltungsbandes mit Galizien.
Das Land besaß nun eine von Galizien völlig unabhängige Landesregierung in
Czernowitz. Als erster Landespräsident der Bukowina erscheint Franz Freiherr
von Schmück (vom 6. März 1853 bis 27. November 1857), dem dann Karl Graf
Rothkirch-Panthen folgte (vom 18. Februar 1858 bis 1. September 1860).
Wohl verfügte eine Allerhöchste Entschließung vom 22. April 1860 neuerdings die admini-
strative Unterordnung der Bukowina unter Galizien, das ist eine RückVersetzung in den
früheren Zustand, welche zu einer Petition an Seine Majestät und zu einer Adresse
an den Staatsminister von Schmerling den Anlaß gab. Doch die Februarverfassung
des Jahres 1861 zerstreute auch diese Sorgen und brachte dem Lande die Erfüllung
seiner Wünsche.
Nachdem kurze Zeit (vom 1. September 1860 bis 1. März 1861) Hofrath Jakob
Ritter von Miknli als Kreisvorsteher seines Amtes gewaltet hatte, erscheint im
Frühling des Jahres 1861 wieder ein Landespräsident an der Spitze einer eigenen,
der Centralregiernng unmittelbar untergeordneten Landesregierung. Zu dieser Würde
wurde Wenzel Ritter von Mart ina berufen (26. März 1861), welcher die von nun
an ununterbrochene Reihe der Statthalter dieses Kronlandes eröffnet.
Man kann sich die gehobene Stimmung lebhaft vergegenwärtigen, in der die Abge-
ordneten der Bukowina am 6. April 1861 zur ersten Sitzung des ersten Bnkowiner
Landtages sich versammelten, der in feierlichster Weise unter dem Vorsitze des ersten
Landeshauptmannes, des Bischofs Eugen Hakman eröffnet wurde. Die Stimmungen,
die nicht nur die Abgeordneten, sondern das ganze Land tief bewegten, erhielten
beredten Ausdruck, als in der zweiten Sitzung (am 10. April) der Antrag „freudig zum
einstimmigen Beschlusse erhoben wnrde", Seiner Majestät die Gefühle des Dankes für
die mit der Allerhöchsten Entschließung vom 26. Februar 1861 der Bukowina gewährten
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch