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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20
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204 - Freude, weil dies die Bedeutung hat, daß das Kiud ein Knabe ist. Hierauf wird der Ortsseelsorger verständigt, der das Kind nnd das ganze Haus mit Weihwasser besprengt oder dies durch die Hebamme verrichten läßt, auf daß der böse Geist und andere Unglücks- fälle von dem Kinde nnd dessen Mutter ferngehalten werden. Sobald die Nachbarinnen, die Anverwandten und die Freundinnen der Frau von dereu glücklichen Niederkunft Kenntniß erhalten, eilen sie mit allerlei Geschenken (rockin), die zumeist in Nahrungsmitteln bestehen, herbei, um den neuen „Gast" (oaspe) zu bewillkommen nnd dessen Mntter zu beglückwünschen. Dies dauert bis zur Taufe, die, wenn die Umstände es nicht anders erheischen, am achten Tage nach der Geburt vorgenommen wird. Es ist allgemeiner Volksglaube, daß bis zum dritten Tage nach der Geburt des Kindes die Schicksalsgöttiuueu (urckito»rele, urckitele) zu dem Neugeborenen kommen und die bedeutenderen Ereignisse für sein Leben feststellen. Daher sagt auch der Erwachsene, wenn er im Leben von Unglücksfällen heimgesucht wird, oder wenn es ihm besonders gut geht: ^ s ä m i - a kost urckita! — So war es mir beschiedeu!" Während dieser drei Tage brennt die ganze Nacht hindurch das Licht im Zimmer, wobei man aber die Fenster so verhängt, daß man von draußen das Licht nicht bemerkt, da es sonst den böswilligen Frauen oder Hexen leicht würde, den Neugeborenen des ruhigen und stärkenden Schlafes zu berauben und ihn zum fortwährenden Weinen zu bringen (sä eapete plänsori). Nach der Taufe des Kindes wird in der Regel ein Schmaus (cumätrie) zu Ehren der Taufpatheu (cumätri, nänasl) und der eingeladenen nächsten Verwandten, Nachbarn und Freunde veranstaltet, bei welcher Gelegenheit die Tanfpathen den Täufling mit einem Biehstücke oder mit Geld beschenken und die Gäste ebenfalls Geschenke mitbringen. Das Bad (seälckuseä), in welchem der Täufling das erste Mal nach der Taufe gebadet wird, wird in dem Garten an der Wurzel des größten, schönsten und fruchtbarsten Obstbaumes ausgegossen, auf daß das Kind ebenso hübsch wachse und gedeihe. In dieses Bad werden auch Geldstücke für die Hebamme geworfen; in die folgenden Bäder aber werden allerlei wohlriechende, reinigende und stärkende Pflanzen gethan, damit das Kind sich kräftige, entwickle und besonders die Mädchen sich schön entfalten. Sobald die Mutter die Führung des Hauswesens wieder übernimmt, so legt sie vor dem ersten Ausgang, quer über die Wiege oder an dieselbe den Kehrbesen oder den Schürhaken, damit nicht böse Geister und Hexen das Kind verunstalten oder es gar mit einem anderen garstigen und krüppelhaften vertauschen können: vom Hause aber darf sich die Mutter durch vierzig Tage nicht entfernen, nicht einmal zu den Nachbarn und in die Kirche. Erst nach Ablauf dieser Zeit geht sie mit dem Säugling zur Kirche und wartet draußen, bis der Geistliche die vorgeschriebenen Gebete verlesen hat und ihr den Eintritt in die Kirche gestattet: hieraus nimmt er das Kind auf seinen linken Arm und trägt es
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Volume 20
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bukowina
Volume
20
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1899
Language
German
License
PD
Size
15.14 x 21.77 cm
Pages
546
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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