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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20
Page - 209 -
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209 körperliche und geistige Gebrechen hat und Aussicht für ihre Verheiratung nicht vorhanden ist, wird die jüngere zu den öffentlichen Tanzunterhaltungen geführt. Aus diesem Grunde findet man anch höchst selten, daß eine jüngere Schwester vor einer älteren heiratet. Die Heiratszeit der Mädchen ist das 15. bis 20. Lebensjahr. Hat ein Mädchen das 25. Lebensjahr erreicht, so heißt es lata statuta oder kats in per, das ist ein sitzen- gebliebenes oder bemoostes Mädchen, und eine solche heiratet höchst selten. Die Heirats- zeit der Burschen variirte in früherer Zeit zwischen dem 18. und 25., jetzt aber wegen des Militärdienstes zwischen dem 24. und 30. Lebensjahre. Heiratet ein Bursche bis zu seinem 30. Lebensjahre nicht, so heißt er ticior oder tläeäu toinnatic (Herbstbursche), und burlae oder duräac (Hagestolz in der üblen Bedeutung ohne Haus und Tisch), wenn er nie heiratet. Wenn ein Bursche aus eigenem oder aus Autrieb seiner Eltern heiraten will, und bereits eine Wahl getroffen wurde, wobei immer die Meinung der Eltern maßgebend ist, so schickt man zwei angesehene Männer aus der Verwandtschaft zu den Eltern des in Aus- sicht genommenen Mädchens behufs näherer Erkundigung und Werbung (ss «lue in peiite, in stärostie, inerF pe vecksre). Sind die Eltern des Mädchens mit dem Vor- haben nicht einverstanden, so weisen sie die Gäste (petitorl, starosti) nicht rnndwegs ab, sondern bringen allerlei Entschuldigungen vor. Ist ihnen aber der Bursche und die Bukowina. 14
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Volume 20
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bukowina
Volume
20
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1899
Language
German
License
PD
Size
15.14 x 21.77 cm
Pages
546
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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