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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 209 -
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209 körperliche und geistige Gebrechen hat und Aussicht für ihre Verheiratung nicht vorhanden ist, wird die jüngere zu den öffentlichen Tanzunterhaltungen geführt. Aus diesem Grunde findet man anch höchst selten, daß eine jüngere Schwester vor einer älteren heiratet. Die Heiratszeit der Mädchen ist das 15. bis 20. Lebensjahr. Hat ein Mädchen das 25. Lebensjahr erreicht, so heißt es lata statuta oder kats in per, das ist ein sitzen- gebliebenes oder bemoostes Mädchen, und eine solche heiratet höchst selten. Die Heirats- zeit der Burschen variirte in früherer Zeit zwischen dem 18. und 25., jetzt aber wegen des Militärdienstes zwischen dem 24. und 30. Lebensjahre. Heiratet ein Bursche bis zu seinem 30. Lebensjahre nicht, so heißt er ticior oder tläeäu toinnatic (Herbstbursche), und burlae oder duräac (Hagestolz in der üblen Bedeutung ohne Haus und Tisch), wenn er nie heiratet. Wenn ein Bursche aus eigenem oder aus Autrieb seiner Eltern heiraten will, und bereits eine Wahl getroffen wurde, wobei immer die Meinung der Eltern maßgebend ist, so schickt man zwei angesehene Männer aus der Verwandtschaft zu den Eltern des in Aus- sicht genommenen Mädchens behufs näherer Erkundigung und Werbung (ss «lue in peiite, in stärostie, inerF pe vecksre). Sind die Eltern des Mädchens mit dem Vor- haben nicht einverstanden, so weisen sie die Gäste (petitorl, starosti) nicht rnndwegs ab, sondern bringen allerlei Entschuldigungen vor. Ist ihnen aber der Bursche und die Bukowina. 14
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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